Es folgt ein Überblick aller Verfahren der Bundesnetzagentur im Telekommunikationssektor für Juli 2018.
1. Öffentlich mündliche Termine der Beschlusskammern
Az. BK2-16-002: Mitteilung der Rücknahme des Konsultationsentwurfes einer Regulierungsverfügung im Bereich der Bereitstellung des Zugangs von hoher Qualität an festen Standorten, Markt 4 und Veröffentlichung eines neuen Konsultationsentwurfs einer Regulierungsverfügung betreffend die Telekom Deutschland GmbH – Termin: 25.07.2018, 10:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
2. Nationale Konsultationen
Im Zusammenhang mit dem o. g. Termin findet auch eine Konsultation statt. Den Entwurf finden Sie hier. Bis 13.08.2018 können Stellungnahmen unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-16/002 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 2, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: BK2-Postfach@BNetzA.de gerichtet werden.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Stellungnahmen zu dem zurückgenommenen Konsultationsverfahren vom 23.08.2017 auch im Rahmen des neuen Konsultationsverfahrens Berücksichtigung finden.
Im Hinblick auf die DSGVO bittet die Behörde, soweit in Stellungnahmen und/oder Anlagen dazu personenbezogene Daten enthalten sind, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung des jeweils Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten beizufügen oder diese wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (BuG) zu schwärzen.
3. Entgeltregulierung
Am 05.07.2018 veröffentlichte die Bundesnetzagentur den Beschluss BK3-17-038 vom 27.11.2017 zur Genehmigung der Entgelte für den Kollokationsstrom in Zusammenhang mit dem Zugang zur TAL. Den Beschluss und den zu Grunde liegenden Antrag finden Sie hier.
4. Zugangsregulierung
Keine Veröffentlichungen derzeit.
5. Streitbeilegungsverfahren gem. § 133 TKG
Beschluss in dem Streitbeilegungsverfahren aufgrund des Antrags der MTX Connect auf Feststellung der Unwirksamkeit der durch die Telekom Deutschland GmbH (TDG) ausgesprochenen Kündigung der gemeinsamen Roamingvereinbarung sowie hilfsweise auf Verpflichtung der TDG zur Vorlage eines Vertragsentwurfs über Großkundenroamingzugang nach Art. 3 Abs. 5 Satz 2 Roaming-Verordnung: Die Anträge der MTX Connect wurden zurückgewiesen. Antrag und Beschluss sind hier zugänglich.
6. Notifizierungen und Antworten
a) DE/2018/2091 und 2018/2088 – In Zusammenhang mit dem neuen Konsultationsentwurf BK2-16-002, s. o. bei 1, hat die die Bundesnetzagentur die Entwürfe der Festlegung und Regulierungsverfügung zurückgezogen:
Dokumente, die Aufschluss über die Gründe des Zurückziehens der Entwürfe geben, bspw. ein „Serious doubts letter“ nach Art. 7 RRL, sind zumindest derzeit nicht veröffentlicht.
b) Die Technische Richtlinie TKÜV 7.1 wurde am 13.06.2018 bei der EU gem. der RL EU/2015/1535 notifiziert. Die Stillhaltefrist endet am 14.09.2018. Weitere Informationen und den notifizierten Entwurf der TR TKÜV 7.1 finden Sie hier.