20.06.2019

Bundesnetzagentur: Verfahrensübersicht für Juni 2019

Es folgt ein Überblick relevanter Verfahren der Bundesnetzagentur im Telekommunikationssektor für Juni 2019.

 

1. Öffentlich mündliche Termine der Beschlusskammern

a) Entgeltregulierung, Az. BK3-19-022, Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin ab 01.12.2019 für einen Zeitraum von 3 Jahren. Termin: 01.07.2019, 10:00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.

b) Entgeltregulierung, Antrag und Hilfsanträge der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin ab 01.12.2019. Termin: 09.07.2019, 10:00 Uhr. Weiterführende Informationen unter folgendem Link.

c) Entgeltregulierung, Az. BK3-19-024, Antrag der Vodafone GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin ab 01.12.2019 für drei Jahre. Termin: 09.07.2019, 10:00 Uhr. Zusätzliche Angaben finden Sie hier.

Die Termine zur Entgeltregulierung werden gemeinsam verhandelt.

d) Erneuter Hinweis: BK3-15-011, Überarbeitetes Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH; Vorlage Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, den räumlichen Zugang (Kollokation) und Raumlufttechnik, Zusatzvereinbarung Schaltverteiler, Änderungsvereinbarung Vectoring sowie den APL/EL-Vertrag – Termin: 02.07.2019, 10:00 Uhr.

Mit Schreiben vom 30.04.2019 hatte die Telekom Deutschland GmbH gemäß Beschluss vom 20.12.2018 (1. Teilentscheidung) eine geänderte Fassung des Standardangebots bei der Beschlusskammer vorgelegt. Die vorgelegten geänderten Verträge können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Damit ist der zweite Verfahrensabschnitt im Standardangebotsüberprüfungsverfahren eröffnet. Siehe dazu folgender Link.

Alle öffentlich mündlichen Verhandlungen werden am Hauptsitz der Bundesnetzagentur, Dienstgebäude 4, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn im Raum 0.10 verhandelt, soweit sie stattfinden.

 

2. Nationale Konsultationen

Am 27.05.2019 wurde eine Vielzahl von Stellungnahmen zu den zweiten Konsultationsentwürfen bzgl. Terminierungsentgelten im Festnetz veröffentlicht.

 

3. Regulierungsverfügung

Gegenwärtig keine.

 

4. Entgeltregulierung

a) Az. BK3-19-018, Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Zugangsleistung KVz-AP ab dem 01.10.2019 bis zum 30.11.2022. Siehe dazu folgenden Link.

b) Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger sowie Zugang zum Kabelverzweiger, Az. BK3-19-015. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

5. Zugangsregulierung

Derzeit keine.

 

6. Notifizierungen und Antworten

a) DE/2019/2168 – Die Bundesnetzagentur hat den Konsolidierungsentwurf mit ihrem Az. BK3c-19-001 bzgl. der Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (monatliche Überlassungsentgelte) bei der EU-Kommission am 23.05.2019 notifiziert.

b) DE/2019/2169 – Ebenfalls am 23.05.2019 notifizierte die Bundesnetzagentur den Konsolidierungsentwurf mit ihrem Az. BK3a-19-002 hinsichtlich der Genehmigung von Entgelten für den Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanalanlagen sowie zu unbeschalteten Glasfasern.

c) DE/2019/2172 – Am 28.05.2019 hat die Bundesnetzagentur ihren 2. Konsolidierungsentwurf wegen der Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zuführungsleistungen im Festnetz der Antragstellerin im Rahmen von Netzzusammenschaltungen (sog. „Durchleitungsentgelte“) bei der EU-Kommission notifiziert.

d) DE/2019/2173 – Ebenso am 28.05.2019 notifizierte die Bundesnetzagentur 67 Konsolidierungsentwürfe in ihrer jeweils 2. Fassung. Gegenstand ist jeweils die Genehmigung der Entgelte für Zusammenschaltungsleistungen im Festnetz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen.

Für alle Notifizierungen siehe folgenden Link.

 

Aus gegebenem Anlass:

Die Bundesnetzagentur erwägt Änderungen des Nummernplans für IMSIs mit der deutschen Länderkennung (Mobile Country Code, MCC=262) im Hinblick auf lokale Implementierungen (Anlage 2, ab S. 1008) und bittet hierzu um schriftliche Stellungnahmen. Des Weiteren bittet die Bundesnetzagentur um Beantwortung von verschiedenen Fragen in Zusammenhang mit dem von der ITU bereitgestellten MCC 999 für private Netze. Schriftliche Stellungnahmen sind bis zum 26.06.2019 an folgende Adresse zu senden: Bundesnetzagentur Referat 117, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefax: 0228 14-6117. Die Stellungnahmen sollten zusätzlich als editierbare Datei an folgende E-Mail-Adresse übersandt werden: 117-postfach@bnetza.de

Bundesnetzagentur: Verfahrensübersicht für April 2018