28.03.2019

Bundesnetzagentur: Verfahrensübersicht für März 2019

Es folgt ein Überblick relevanter Verfahren der Bundesnetzagentur im Telekommunikationssektor für März 2019.

 

1. Öffentlich mündliche Termine der Beschlusskammern

Az. BK3-19-003, An­trag der ar­gon net­works UG auf An­ord­nung der Zu­sam­men­schal­tung zwi­schen ar­gon net­works UG und Te­le­kom Deutsch­land GmbH über die be­ste­hen­de Zu­füh­rung nach § 25 Abs. 1, 5 und 6 TKG – Termin: 08.04.2019, 10:00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.

Alle öffentlich mündlichen Verhandlungen werden am Hauptsitz der BNetzA, Dienstgebäude 4, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn im Raum 0.10 verhandelt, soweit sie stattfinden.

 

2. Nationale Konsultationen

Derzeit keine relevanten Veröffentlichungen.

 

3. Regulierungsverfügung

Gegenwärtig keine Verfügungen.

 

4. Entgeltregulierung

Keine aktuellen Veröffentlichungen.

 

5. Zugangsregulierung

Standardangebot Festnetz, Az. BK3-18-015, Tenor des Beschlusses in dem Verfahren gemäß § 23 Abs. 4 TKG betreffend die Ergänzung des Layer2-Bitstrom-Standardangebots der Telekom Deutschland GmbH um Super-Vectoring. Mehr dazu finden Sie hier.

 

6. Notifizierungen und Antworten

Keine Notifizierungen derzeit.

 

7. Aus gegebenem Anlass:

 

1. a) Leitlinien EU-Intra-Calls

BEREC hat seine Leitlinien zu den EU-Intra-Calls veröffentlicht.

Hier gelangen Sie zur Hintergrundbeschreibung von BEREC und dessen Pressemitteilung.

Die Leitlinien sollen von den Nationalen Regulierungsbehörden herangezogen werden, um für Verbraucher innerhalb der Europäischen Union Preise nicht mehr als 19Ct/Minute bei Sprachtelefonie (Mobil und Festnetz) und 6 Ct/SMS festzulegen, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in der TSM-Verordnung. Ursprünglich hatte man diese Regelungen im EECC treffen wollen.

1. b) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Rahmenbedingungen für lokale 5G-Netze in den Frequenzbereich 3,7 bis 3,8GHz.

1. c) Jahresbericht Breitbandmessung 2017/2018

Diese Woche hat die Bundenetzagentur den Jahresbericht Breitbandmessung 2017/2018 veröffentlicht.

Bei der Gelegenheit hat die Behörde auch die oben verlinkte Website mit Erklärungen zur Desktop-App erheblich überarbeitet. Sie weist nun deutlich klarer auf die Funktion der Desktop-App als zertifizierter Überwachungsmechanismus im Sinne von Art. 4 (4) TSM-VO hin und erklärt nun auch direkt dort, wann nach den eigenen Auslegungen eine nicht vertragskonforme Leistung vorliege. Es ist durchaus möglich, dass nun mehr Verbraucher als bisher die Desktop-App einsetzen werden.

Bundesnetzagentur: Verfahrensübersicht für April 2018