Es folgt ein Überblick relevanter Verfahren der Bundesnetzagentur im Telekommunikationssektor für Mai 2019.
1. Öffentlich mündliche Termine der Beschlusskammern
a) Az. BK3-19-008, Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüssen (NICAs) – Termin: 27.05.2019, 13:00 Uhr. Für mehr Informationen klicken Sie hier.
b) Az. BK3-19-007, Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokation und RLT im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung – Termin: 27.05.2019, 10:00 Uhr. Details finden Sie unter folgendem Link.
c) Veröffentlichung des Antrags der Vodafone auf Änderung der MTR-Regulierungsverfügung, Az. BK3-19-011 – Termin: 29.05.2019, 13:30 Uhr. Angesichts des zu erwartenden Interesses hält es die Beschlusskammer für sachdienlich, vor der Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs zunächst eine öffentlich-mündliche Verhandlung zum Antrag der Vodafone durchzuführen. Stellungnahmen zum Antrag sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3i-19/011 bis zum 17.05.2019 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Postfach@BNetzA.de.
d) Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger sowie Zugang zum Kabelverzweiger, Az. BK3-19-015 – Termin: 04.06.2019, 10:00 Uhr. Weitere Informationen unter folgendem Link.
e) Az. BK3-15-011, Überarbeitetes Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH; Vorlage Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, den räumlichen Zugang (Kollokation) und Raumlufttechnik, Zusatzvereinbarung Schaltverteiler, Änderungsvereinbarung Vectoring sowie den APL/EL-Vertrag – Termin: 02.07.2019, 10:00 Uhr.
Mit Schreiben vom 30.04.2019 hat die Telekom Deutschland GmbH gemäß Beschluss vom 20.12.2018 (1. Teilentscheidung) eine geänderte Fassung des Standardangebots bei der Beschlusskammer vorgelegt. Die vorgelegten geänderten Verträge können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Damit ist der zweite Verfahrensabschnitt im Standardangebotsüberprüfungsverfahren eröffnet. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, zu der vorgelegten Umsetzung der ersten Teilentscheidung bis zum Freitag, den 07.06.2019, Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3e-15/011 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Postfach@bnetza.de. Ebenfalls relevante Informationen dazu finden Sie hier.
Alle öffentlich mündlichen Verhandlungen werden am Hauptsitz der Bundesnetzagentur, Dienstgebäude 4, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn im Raum 0.10 verhandelt, soweit sie stattfinden.
2. Nationale Konsultationen
Gegenwärtig keine Konsultationen.
3. Regulierungsverfügung
Derzeit keine relevanten Informationen.
4. Entgeltregulierung
Siehe dazu 1. a).
5. Zugangsregulierung
Keine aktuellen Informationen.
6. Notifizierungen und Antworten
a) DE/2019/2153 – Die EU-Kommission hatte ernsthafte Bedenken – Phase 2 – hinsichtlich eine Entwurfes der Bundesnetzagentur, 30.04.2019 – letztere hat diesen zurückgezogen (29.04.2019) – die vermerkten Daten mögen verwundern. Hinweis: Die Forderung der EU-Kommission auf dem entsprechenden Markt sobald wie möglich eine Marktanalyse vorzunehmen, dürfte weiterhin aktuell sein, Seite 8, letzter Absatz.
b) DE/2019/2154 – Die EU-Kommission hatte ernsthafte Bedenken hinsichtlich eine Entwurfes der Bundesnetzagentur, 30.04.2019 – letztere hat diesen zurückgezogen (29.04.2019) – die vermerkten Daten mögen verwundern. Weitere Informationen finden Sie hier.