06.06.2019

Bundesnetzagentur veröffentlicht Marktanalyse zur „letzten Meile“

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 27. Mai den Entwurf der Marktdefinition und -analyse des Zugangs zur „letzten Meile“ zur Konsultation veröffentlicht.

Ergebnisse der Marktanalyse

Nach Ansicht der Behörde zeige die Marktuntersuchung, dass die im Festnetzbereich gängigen Anschlusstechnologien Kupfer, Glasfaser und Kabel sowie sämtliche Bandbreiten substituierbar seien. Sie seien damit in einem sachlichen Markt zu sehen. Dieser Markt umfasse für den „lokal bereitgestellten Zugang an festen Standorten“ neben dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung nunmehr auch alle lokal bereitgestellten Layer 2-Zugangsprodukte.

Allerdings gehe aus der Analyse auch hervor, dass sich die Wettbewerbsbedingungen innerhalb dieses Marktes zwischen Kupfer- und hochleistungsfähigen Glasfasernetzen unterscheiden. Bei den im nächsten Schritt festzulegenden Regulierungsverpflichtungen gäbe es deshalb die Möglichkeit zur Differenzierung. Glasfasernetze müssten nicht einer ebenso detaillierten ex-ante-Regulierung unterworfen werden wie die Kupfernetze.

Die Regulierung von Glasfasernetzen könne auf das absolut erforderliche Mindestmaß beschränkt werden, so dass die Potenziale privatwirtschaftlicher Investitionen ausgeschöpft werden könnten. Für die Unternehmen solle es noch attraktiver sein, Kooperationen einzugehen oder eigene Preismodelle zu verhandeln. Für eine flexiblere Regulierung und marktnahe Lösungsansätze hätten sich auch viele Unternehmen und Verbände in einer Konsultation der Bundesnetzagentur ausgesprochen.

Marktmacht

Die Bundesnetzagentur kommt auch zu dem Ergebnis, dass das gesamte Bundesgebiet den räumlich relevanten Markt darstellt. Auf diesem Markt verfüge die Telekom Deutschland GmbH nach Auffassung der BNetzA weiterhin über eine beträchtliche Marktmacht. Die Wettbewerbssituation sei nach wie vor geprägt von einem hohen Marktanteil sowie ausgeprägten Verhaltens- und Preissetzungsspielräumen der Telekom.

Zwar hätten die Kabelnetzbetreiber ihre Position auf dem Endkundenmarkt deutlich verbessern können. Allerdings lägen nur etwa zwei Drittel der Haushalte in dem von ihrem Netz abgedeckten Gebiet. Die Kabelnetzbetreiber könnten die Marktmacht der Telekom derzeit nicht hinreichend beschränken und seien auch selbst nicht marktmächtig.

Die BNetzA hat ein Beschlusskammerverfahren eingeleitet. Es sei wichtig, dass alle Marktakteure zügig Klarheit über die künftigen regulatorischen Rahmenbedingungen bekämen. Parallel zu der heute begonnenen Konsultation der Marktfestlegung bereitet die zuständige Beschlusskammer erste Eckpunkte für die anschließend der Telekom aufzuerlegenden Regulierungsverpflichtungen vor. Diese werden zeitnah in einem transparenten und ergebnisoffenen Beschlusskammerverfahren mit den Marktakteuren diskutiert.

Hintergrund zur Marktregulierung

Die Bundesnetzagentur überprüft in regelmäßigen Abständen in einer Marktdefinition und -analyse die Verhältnisse auf den unterschiedlichen Märkten im Telekommunikationsbereich. Es wird definiert, welche angebotenen Produkte der betrachtete Markt umfasst und wie dieser räumlich abzugrenzen ist. Dabei stehen die Vorleistungsmärkte wie der Zugang zur sogenannten „letzten Meile“ im Fokus. Untersucht wird, ob solche Märkte regulierungsbedürftig sind und ob es Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt.

Sofern dies der Fall ist, werden dem marktbeherrschenden Unternehmen in einem weiteren Schritt Regulierungsverpflichtungen auferlegt. Solche Maßnahmen können etwa eine Zugangsverpflichtung, ein Diskriminierungsverbot oder die Regulierung der Entgelte betreffen. Diese Regulierungsverpflichtungen bilden dann die Grundlage für konkrete Zugangs- oder Entgeltentscheidungen.

Bis zum 01.07.2019 Zu dem Entwurf kann gem. § 12 Absatz 1 TKG bis zum 01.07.2019 Stellung genommen werden. Stellungnahmen sind unter dem Aktenzeichen BK-19-001 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Dienststelle 116d, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse 116-postfach@bnetza.de.

Bundesnetzagentur veröffentlicht Marktanalyse zur "letzten Meile"