Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, dem 3. Juli das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet beschlossen. Der Bundestag hatte den Neuregelungen bereits Mitte Juni zugestimmt.
Mit dem Gesetz gegen Hasskriminalität werden soziale Netzwerke nun dazu verpflichtet, Postings mit propagandistischen Inhalten, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur zu löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) zu melden und auch IP-Adressen an das BKA auszuleiten. Bei Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen.
Für den Verband der Internetwirtschaft dürfen illegalen Hasskommentaren, terroristischer Propaganda und Material zu Kindesmissbrauch auch im Internet kein Platz gelassen werden, jedoch schießt der deutsche Gesetzgeber für eco mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität weit über das Ziel der effektiven Strafverfolgung hinaus. Trotz erheblicher Kritik bestehen weiterhin datenschutzrechtliche, verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken an dem Gesetz, die bislang nicht ausgeräumt werden konnten. Zu einer ähnlichen Einschätzung ist auch die Europäische Kommission im Rahmen des vorgeschriebenen Notifizierungsverfahrens gekommen. eco appelliert darum an den Gesetzgeber, sich auf europäischer Ebene für ein einheitlich geltendes und transparentes Vorgehen im Rahmen der Verhandlungen zum Digital Services Act aussprechen. Ebenso sollten auf Ebene der Bundesländer die erforderlichen personellen und technischen Ressourcen bereitgestellt werden, um eine effektive Strafverfolgung zu erreichen.
Neben den Stellungnahmen in kurzen zeitlichen Abständen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für ein „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität” sowie für ein „Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes” hat eco Leitlinien zur Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erarbeitet.