14.06.2022

Bundesrat stimmt für Internetgrundversorgung

In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundesrat grünes Licht für eine bundesweite Mindestgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde gegeben. Dies entspricht den Vorgaben der Bundesnetzagentur für die sogenannte Internetmindestversorgung. „Ich denke jede:r in Deutschland wünscht sich schnelles Internet“, sagt Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco Verband. „Das Ziel ist der flächendeckende Gigabit-Ausbau, der aber noch einmal massiv beschleunigt werden muss.“

Dazu müsse insbesondere das Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichem Ausbau und staatlicher Förderung optimiert werden, so Landefeld weiter. „Vor allem der private Ausbau durch die Unternehmen hat dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren die Verfügbarkeit von Gigabit-Anschlüssen deutlich gestiegen ist und heute rund 3/4 aller Haushalte erreicht.“

Landefeld verdeutlicht, dass das neue Recht auf Versorgung mit einen schnellen Internetzugangsdienst dagegen nur eine Grundversorgung sicherstellen soll: Es sei als Sicherheitsnetz für jeden im Sinne einer Mindestversorgung mit essenziellen Diensten gedacht und dürfe daher nicht mit dem Gigabitausbau verwechselt werden. Auch wenn der Umfang der Mindestversorgung in Folge regelmäßig anzupassen wäre, sei klar, dass dieser immer hinter den Möglichkeiten eines Glasfaserausbaus zurückbleibt.

„Die Grundversorgung muss kurzfristig auch für abgelegene Haushalte verfügbar sein, egal mit welcher Technologie sie realisiert wird“, sagt Landefeld. „Die Bereitstellung soll aber gleichzeitig nicht den privatwirtschaftlichen und geförderten Glasfaserausbau behindern und hat insofern nur einen Übergangscharakter, bis flächendeckend Glasfaser verfügbar ist.“

 

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