Die Bundesregierung hat am 13. September den Evaluationsbericht zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet für das Jahr 2018 veröffentlicht. Demnach wurden im Jahr 2018 insgesamt 5.951 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten beim BKA statistisch erfasst, bei denen es sich bei 82 Prozent um im Ausland gehostete Inhalte handelte. Der Löschbericht thematisiert auch die effektive Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den deutschen Beschwerdestellen: Die Weiterleitung der gemeldeten Fälle durch die Beschwerdestellen an das BKA konnte 2018 trotz des vermehrten Beschwerdeaufkommens mit durchschnittlich 16,8 Stunden (0,7 Tage) stabil gehalten werden.
Der Evaluationsbericht der Bundesregierung zeigt deutlich, dass die Brückenfunktion der Beschwerdestellen unverzichtbar geworden ist: Im Jahr 2018 erhielt das BKA ganze 96 Prozent aller Hinweise auf kinderpornografische URLs von den deutschen Beschwerdestellen. Direkte Beschwerden von Privatpersonen erreichten das BKA nicht.
Für eine effektive und nachhaltige Bekämpfung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist eine konsequente Strafverfolgung unter Ausschöpfung des Strafrahmens essenziell. Daher kooperiert die eco Beschwerdestelle bei entsprechenden Beschwerden seit jeher mit dem BKA und bringt entsprechende Inhalte konsequent zur Anzeige. Die aktuellen Statistiken verdeutlichen nochmals die unverzichtbare Bedeutung von Beschwerdestellen als wichtigsten Hinweisgeber.
Der eigenständige Jahresbericht der eco Beschwerdestelle aus dem vergangenen Jahr dokumentiert erfolgreich, dass das Prinzip „Notice & Takedown“ funktioniert. Im Jahr 2018 erreichten die eco Beschwerdestelle insgesamt 8.671 Beschwerden: hiervon waren 3.097 Fälle tatsächlich berechtigt, knapp drei Viertel betrafen Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen. Insgesamt konnten im vergangen Jahr 96,33% aller von der eco Beschwerdestelle monierten Inhalte weltweit entfernt bzw. anderweitig (z. B. durch die Implementierung von Altersverifikationssystemen) legalisiert werden. Das zeigt, dass der Ansatz der Selbstregulierung auch international gut funktioniert.
Die eco Beschwerdestelle arbeitet seit über 20 Jahren primär selbstfinanziert nach einem Ansatz, der auf freiwilliger Selbstregulierung der Provider und dem Engagement der Internetnutzer basiert. Von Beginn an kooperiert eco mit Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Kinderpornografie und andere illegale Internetinhalte. Eine Meldung kann, wenn gewünscht, auch anonym bei der eco Beschwerdestelle erfolgen und wird daher gern auch von Personen genutzt, die Vorbehalte haben, sich direkt an die Polizei zu wenden.
Diese und weitere Erfolgsstatistiken zu allen Arbeitsbereichen der eco Beschwerdestelle finden sich gesammelt im aktuellen Jahresbericht 2018.
Weitere Informationen zur eco Beschwerdestelle unter: beschwerdestelle.eco.de.