Die Bundesregierung hat jüngst den Evaluationsbericht zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet für das Jahr 2019 veröffentlicht. Demnach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 7639 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten beim Bundeskriminalamt (BKA) statistisch erfasst, bei denen es sich bei 5.776 Fällen (75,7 Prozent) um im Ausland gehostete Inhalte handelte. Dabei lag der durchschnittliche Verfügbarkeitszeitraum inländischer URLs bei 1,42 Tagen. Die im Vergleich zum Vorjahr stark gesunkenen Verfügbarkeitszeiträume (Messung beginnt ab Beschwerdeeingang beim BKA) sind in erster Linie dadurch begründet, dass die Reaktionszeiten der in diesem Kontext wichtigsten Provider meist im Minutenbereich liegen.
Auch in diesem Jahr thematisiert der Löschbericht die effektive Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den deutschen Beschwerdestellen: Die Weiterleitung der gemeldeten Fälle durch die Beschwerdestellen an das BKA konnte auch 2019 trotz des vermehrten Beschwerdeaufkommens mit durchschnittlich 21,12 Stunden (0,88 Tage) stabil gehalten werden.
97% Prozent aller Hinweise auf kinderpornografische Web-Inhalte liefern deutsche Beschwerdestellen
Im Jahr 2019 erhielt das BKA ganze 97 Prozent aller Hinweise auf kinderpornografische URLs von den deutschen Beschwerdestellen. So auch von der eco Beschwerdestelle, die der Bevölkerung eine niedrigschwellige und einfach zugängliche Möglichkeit bietet, Inhalte – auch anonym – zu melden.
Lediglich eine Beschwerde von Privatpersonen oder aus der Öffentlichkeit erreichte das BKA im vergangenen Jahr
Auch der eigenständige Jahresbericht der eco Beschwerdestelle für das vergangene Jahr dokumentiert die gestiegene Anzahl der berechtigten Beschwerden zu Darstellungen des sexuellen Missbrauchs bzw. der sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen (CSAM) – diese ist im Jahr 2019 um rund 75 % angestiegen. Trotzdem konnten insgesamt 96,33% aller von der eco Beschwerdestelle monierten Inhalte (auch über den CSAM Bereich hinaus) weltweit entfernt bzw. anderweitig (z. B. durch die Implementierung von Altersverifikationssystemen) legalisiert werden.
Bekämpfung rechtswidriger Internetinhalte ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle ist davon überzeugt, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit von Unternehmen, Beschwerdestellen und Strafverfolgungsbehörden künftig immer relevanter wird. Eine effektive Bekämpfung rechtswidriger Internetinhalte braucht einen breiten Schulterschluss und muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden, so wie die Ursachen mit in den Blick genommen und angegangen werden müssen.
Dennoch beobachtet der Verband der Internetwirtschaft aktuell mit Besorgnis die Bestrebungen auf nationaler und europäischer Ebene, bestehende Gesetze zu verschärfen und die Unternehmen zu weitergehenden Maßnahmen, auch proaktiver Art wie Uploadkontrollen, zu verpflichten. So sollten bestehende und funktionierende Maßnahmen nicht konterkariert werden. Bedenklich sei auch der Ruf nach einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, obwohl die insoweit anhängigen Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof noch nicht abgeschlossen sind.
Begrifflichkeitsanpassung „Kinderpornografie“
Durch die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zu Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist sich die eco Beschwerdestelle aus praktischer Erfahrung sehr bewusst, welchen Unrechtsgehalt derartige (Internet-)Inhalte und deren zugrundeliegende „Offline-Taten“ haben. eco begrüßt daher die aktuell vorgeschlagene Anpassung bei den im StGB verwendeten Begrifflichkeiten, könnte sich aber auch vorstellen, dass die Anpassung der Begrifflichkeiten noch weitergeht und auch Tatbestandsbezeichnungen der Kinder- und Jugendpornografie umfasst. Dies würde aus Sicht des eco auch hier den Unrechtsgehalt der Taten besser darstellen. Gleichzeitig könnte so ein Gleichklang auf internationaler Ebene bewirkt werden.