15.05.2019

Bundestag: Rechtsausschuss diskutiert zum NetzDG

Am 15. Mai diskutierte der Rechtsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Grund dafür waren Anträge der Oppositionsfraktionen, die ganz oder teilweise die Aufhebung des Gesetzes forderten oder Nachbesserungsbedarf sahen. Die Diskussion konzentrierte sich allerdings überwiegend auf Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes, nicht aber auf die Aufhebung.

Der Vertreter des Bundesamts für Justiz sah besonders im Management der Beschwerden sowie im Berichtswesen Verbesserungsbedarf. Der juristische Sachverständige Prof. Martin Eifert (Humboldt Universität Berlin) wies Fragen der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zurück. Weiterhin wurde auf eine Ungleichbehandlung zwischen Telemediendiensteanbietern und Telekommunikationsanbietern hingewiesen. Dem widersprach Prof. Hubertus Gersdorf (Universität Leipzig), der das Gesetz als verfassungswidrig ansah, da die Regulierung von Telemedien in die Hoheit der Länder falle.

Abschließend wurde betont, dass der Gesetzgeber nun eine ausreichende Wissensbasis habe, um das NetzDG weiterzuentwickeln. Der Jurist Prof. Alexander Peukert (Universität Frankfurt) stellte hierzu einen Vorschlag vor, der eine aufeinander abgestimmte Plattform- und Telemedienregulierung zum Ziel habe, die auch die Kommunikations- und Informationsfreiheit berücksichtigen und gewährleisten solle. eco hatte in der Vergangenheit vor allem die im NetzDG vorgenommene Privatisierung der Rechtsdurchsetzung kritisiert und vor Overblocking von Inhalten gewarnt.

eco Politik und Recht