03.08.2016

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung

Was Unternehmen jetzt schon beachten müssen

Die Verordnung (EU) 2016/679, besser bekannt als „Datenschutz-Grundverordnung“, ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und daher ab dem 25.05.2018 zwingend anzuwenden.

Welche Veränderungen dadurch auf Unternehmen zukommen, erläuterte Stefan Sander (Fachanwalt für IT-Recht bei SDS Rechtsanwälte Sander Dahm Schöning Partnerschaft mbB) den fast 50 Teilnehmer beim IT’S Breakfast am 29.Juli bei G Data in Bochum.
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Aspekte wie der Umgang mit personenbeziehbaren und anonymen Daten, die gemeinsame Verantwortlichkeit und mögliche Schadensersatzforderungen, erläuterte Sander anschaulich und zeigte, wie Unternehmen ihre Prozesse jetzt schon neu justieren sollten.

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Auch bei den Themen Werbung und Datenübertragung in Drittländer, die in diesem Jahr bereits schon im Rahmen von gekippten Safe Harbour-Abkommens und des EU-US-Privacy-Shield in der Diskussion standen, kommen Änderungen auf die Wirtschaft zu.

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„Fundiert, kurzweilig, beachtenswert!“ – So lautete das Feedback eines Teilnehmers zu den Vortrag, dessen Inhalte beim im Anschluss bei Kaffee und Brötchen weiter vertieft wurden.

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Das nächste IT’S Breakfast findet am 26.8 zum Thema Cyber-Versicherung – sinnvolle Risikoabsicherung oder unsinnige Geldausgabe?

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