26.04.2024

Digitale Dienste Gesetz: eco begrüßt Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher:innen, mahnt jedoch vor Risiken durch Netzsperren

Egal ob beim Online-Shopping oder bei der Suche nach den aktuellsten Nachrichten: Digitale Dienste müssen vertrauenswürdig und legal sein. Europaweit gibt es dafür einen einheitlichen Rechtsrahmen, den Digital Services Act (DSA). In Deutschland soll das am 20. Dezember 2023 vom Kabinett beschlossene Digitale-Dienste-Gesetz regeln. Der Bundestag hat dem Gesetz am 21. März zugestimmt, heute hat es den Bundesrat passiert. Als führender Branchenverband setzt sich eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. für klare Rahmenbedingungen ein, welche die Grundlage für einen kohärenten Binnenmarkt für digitale Dienste bilden und die Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gewährleisten. Dass der Gesetzgeber nach wie vor an den im Telemediengesetz enthaltenen Netzsperren festhält, beurteilt eco kritisch.

Oliver Süme, eco Vorstandsvorsitzender, betont: „Das DDG ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen und Verbraucher:innen, doch mit der Beibehaltung von Netzsperren verpasst der Gesetzgeber erneut die Gelegenheit, ein klares Zeichen zu setzen.“ Er argumentiert, dass Netzsperren ineffektiv sind und lediglich den Zugang erschweren, während das „Notice and Take Down“-Verfahren sich als effizientere Lösung erwiesen hat.

Süme weiter: „Netzsperren sind nie ein gangbares oder effizientes Mittel bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Im Gegensatz zum Entfernen rechtswidriger Inhalte auf Hosting-Ebene führen Netzsperren lediglich zu einer Zugangserschwerung – und diese kann, wie der Name schon andeutet, jederzeit umgangen werden.” Dem entgegen stehe das „Notice and Take Down“-Verfahren, das sich mittlerweile als Standardverfahren bewährt habe und eine solide Rechtsgrundlage für die Rechtsdurchsetzung im Internet darstelle. Hier sind Anbieter von Online-Diensten verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, sobald sie davon Kenntnis erlangen.

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