Die EU-Kommission hat nun den ersten Evaluationsbericht der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Für den Verband der Internetwirtschaft hat sich die DSGVO trotz anfänglicher Sorgen als grundsätzlich taugliches Regulierungsinstrument etabliert. Die EU hat mit der Datenschutzgrundverordnung den Rahmen für die zukünftige Ausgestaltung des Schutzes von personenbezogenen Daten gesetzt. Eine zuvor durch nationale Datenschutzgesetze zersplitterte Regulierung wurde in einer zentralen europäischen Verordnung gebündelt, systematisiert und nach denselben Prinzipien aufgestellt. An der Evaluierung der DSGVO hat sich der Verband der Internetwirtschaft mit einem Eckpunktepapier beteiligt. Hierin hatte eco gefordert, folgende 5 Kritikpunkte zu berücksichtigen:
1. Anwendungsbereich muss einheitlich & verhältnismäßig ausgestaltet werden
2. Bürokratie-Hemmnisse müssen beseitigt werden
3. Datenaustausch außerhalb Europas muss vereinfacht werden
4. Recht auf Datenportabilität muss klargestellt werden
5. Zweckbindung für Datenverwendung muss praktikabel sein
Gleichzeitig ergeben sich für eco bei der Umsetzung der DSGVO vor allem für den Mittelstand noch zu viele Fragen und praktische Probleme, die nun beseitigt werden sollten. Weiter müsse ein ganzheitlicher, europäischer Ansatz auch einen innovationsfreundlichen sowie marktgerechten Rechtsrahmen garantieren, um das bislang uneinheitliche Datenschutz-Niveau innerhalb der Europäischen Union auszugleichen.