16.03.2012

eco-Gutachten: Internetsperren und der Schutz der Kommunikation im Internet

Internetsperren sind unzulässig €“ sowohl nach geltendem deutschen als auch nach EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Verbands der deutschenInternetwirtschaft eco, das heute in Köln bei einem Pressegespräch vorgestellt wurde. Die Ergebnisse des Gutachtens erscheinen zudem in der Zeitschrift MMR “ MultiMedia undRecht.

Problematische Umsetzung, riskante Nebeneffekte, fragwürdige Rechtmäßigkeit €“ unter diesen Gesichtspunkten werden Sinn und Unsinn von Internetsperren kontrovers diskutiert. Experten weisen seitJahren auf die technische Nutzlosigkeit von Internetsperren hin und sehen in ihnen kein geeignetes Mittel, um gegen Rechtsverstöße vorzugehen.

eco hat die fortlaufende Debatte zum Anlass genommen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das einen Beitrag zur Bewertung der Rechtslage leisten soll. Das eindeutige Ergebnis: Internetsperren sindrechtlich nicht zulässig. Die Kommunikation im Internet ist in Deutschland durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzesgeschützt. Sperrungen verletzen €“ unabhängig von der verwendeten Methode €“ in unzulässiger Weise diesen vom Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses.

Das Gutachten untersucht den verfassungs- und einfachgesetzlichen Schutz der Kommunikation im Internet sowie den gesetzlichen Rahmen am Beispiel behördlicher und gerichtlicher Sperrungsverfügungenim Bereich des Urheber- und Glücksspielrechts. Neben dem geltenden Recht in Deutschland fließt auch die Gesetzeslage und Rechtsprechung auf EU-Ebene in die Betrachtung ein. Mit dem Rechtsgutachten,das den Schwerpunkt auf den Schutz der Kommunikation im Internet und das Fernmeldegeheimnis legt, wird ein bislang noch nicht näher untersuchter Aspekt in einer eingehenden rechtlichen Einschätzungund Bewertung analysiert.