18.12.2018

eco kritisiert Entwicklungen bei der P2B-Verordnung

Nachdem sich sowohl Rat als auch EU-Parlament auf ihre jeweiligen Verhandlungsgrundlagen für die Platform-to-Business-Verordnung (COM(2018)238) geeinigt haben, besteht nach wie vor Kritik an dem Vorhaben.

eco- Verband der Internetwirtschaft e.V. bewertet den Entwurf zur P2B-Verordnung auch in einem neuen Papier als unausgewogen, da dieser die Geschäftsmodelle digitaler Plattformen gegenüber anderen Formen der Geschäftsvermittlung benachteiligt. Eine stringente und kohärente Digitalisierung könne so nicht vorangetrieben werden, kritisiert eco.

Im April 2018 hatte die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, mit der sie nach eigenem Bekunden die „Fairness und Transparenz“ von Online-Vermittlungsdiensten im B2B-Kontext regeln möchte. Den Vorschlag hat eco in einer Stellungnahme bereits kommentiert und erhält diese Kritikpunkte aufgrund der falsch verorteten Maßgaben aufrecht.

Mittlerweile haben sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union den Kommissionsvorschlag aufgegriffen und beraten. Parlament und Rat hatten unabhängig voneinander den Kommissionsentwurf ausgeweitet und möchten auch Suchmaschinen und Software stärker in das Regelwerk mit einbeziehen. Die Trilogverhandlungen sollen Ende Januar beginnen. Es wird eine zügige Einigung noch vor den Europawahlen im Mai erwartet.

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