14.12.2023

eco kritisiert geplante Neuregelungen zum technischen Jugendmedienschutz im JMStV

Am 8. November 2023 veröffentlichte die Rundfunkkommission der Länder einen Entwurf zur JMStV-Reform (6. MÄStV), mit dem insbesondere das Ziel verbunden ist, den technischen Jugendmedienschutz und die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung zu verbessern. eco – Verband der Internetwirtschaft hat die veröffentlichten Pläne der Länder im Rahmen einer Stellungnahme kommentiert und appelliert daran, Klarstellungen und Anpassungen in Bezug auf die vorgeschlagenen Neuregelungen vorzunehmen.  

eco hält es für wichtig, bei der Weiterentwicklung des technischen Jugendmedienschutzes an bestehende Systeme anzuknüpfen.  

Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco-Beschwerdestelle, betont an dieser Stelle, dass sich bestehende Jugendschutzsysteme bewährt haben und gestärkt werden sollten:  

„Bereits heute sind zahlreiche Systeme und Angebote im Bereich des technischen Jugendmedienschutzes auf dem Markt etabliert. Diese bieten einen soliden Schutz für Kinder und Jugendliche. Auch Eltern und Erziehungsberechtigte haben gelernt, diese Systeme an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen und zu nutzen. Diese bewährten Systeme sollten wir bei regulatorischen Weiterentwicklungen stärken und nicht konterkarieren. Darum appelliert der Verband für eine Klarstellung, damit insbesondere auch nutzerprofil- und accountbasierte Lösungen als Jugendschutzvorrichtungen im Sinn des neuen JMStV gelten.” 

Zudem sieht eco die geplante Ausweitung der Kennzeichnungspflichten äußerst kritisch: eco plädiert insoweit für eine Einschränkung der geplanten Kennzeichnungspflichten im Bereich der Telemedien auf inhaltlich verantwortliche Inhalteanbieter sowie für eine Begrenzung auf Spiele und Filme.  

In Bezug auf die neuen Kennzeichnungspflichten für App-Anbieter gibt eco zu bedenken, dass eine Pflicht zur Kennzeichnung unbedenklicher Inhalte – und sei es auch nur eine faktische Pflicht, damit diese Inhalte bei aktivierter Jugendschutzvorrichtung anzeigezeigt werden bzw. Apps nutzbar bleiben – dem Grundsatz des Jugendmedienschutzes widerspricht, dass unbedenkliche Inhalte ohne Weiteres verbreitet werden dürfen. Ein Beschneiden dieses Grundsatzes hält eco auch aus Jugendschutzgesichtspunkten weder für sinnvoll noch verhältnismäßig. 

Im Hinblick auf Alterskennzeichnungen verweist eco daruaf, dass insbesondere angesichts der Vielzahl von internationalen Anbietern eine internationale Anschlussfähigkeit essenziell ist. Vor diesem Hintergrund rät eco zunächst dringend, auf bereits etablierte und erfolgreiche angewandte Systeme, wie das der “International Age Rating Coalition”, in entsprechender Form zu referenzieren.  

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie [hier](Link zur ausführlichen Stellungnahme). 

Weitere Informationen zur eco Beschwerdestelle sind hier verfügbar. 

eco Beschwerdestelle: Jahresbericht 2019