In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag vergangene Woche ein Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Mit dem Gesetz werden die Änderungen der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt und treten somit noch vor Ende der Umsetzungsfrist am 19. September 2020 in Kraft.
Der Verband der Internetwirtschaft bedauert, dass der Gesetzgeber die Gelegenheit nicht wahrgenommen hat, die mit der vorigen 3. TMG Novelle geschaffene Grundlage für Netzsperren endgültig zu beseitigen. Die aktuelle Rechtsgrundlage und Anwendung von Netzsperren sorgt bei Unternehmen und Bürgern gleichermaßen für Rechtsunsicherheit und ist kein angemessenes Mittel für die Rechtsdurchsetzung von Urheberansprüchen im Internet.
Neben der gesetzlichen Grundlage für Netzsperren hat die Bundesregierung eine weitere Änderung des Telemediengesetzes zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie beschlossen, die eco kritisch bewertet: So sollen Videosharing-Plattformen fortan ein fest umrissenes Melde- und Abhilfeverfahren für Verstöße gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften vorhalten. Damit hat der Gesetzgeber Betreibern von Videoportalen zusätzliche Verpflichtungen aufgeladen, die sich mit dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz überwerfen. Hinsichtlich der unterschiedlichen Meldeverfahren werden sich für Betreiber erhebliche Schwierigkeiten ergeben.