30.06.2015

eco: Moderne Medienordnung muss Medienvielfalt sichern und Innovationen fördern

  • Neues eco Positionspapier zur Medienkonvergenz formuliert zentrale Forderungen der Internetwirtschaft
  • Bestehendes Haftungsgefüge des Telemediengesetzes muss erhalten bleiben
  • Telemedienaufsicht aus einem Guss und international anschlussfähig

Internettelefonie, Web-TV und Radio-Apps auf dem Mobiltelefon – alle diese Medienangebote wurden erst durch die Digitalisierung möglich und stehen für eine zunehmende Konvergenz der Medien. Um die Medienvielfalt zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen auch unter geänderten Rahmenbedingungen gewährleisten zu können, bedarf es einer zeitgemäßen und entwicklungsoffenen Anpassung der Medienordnung an die Gegebenheiten der digitalen Welt. eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. fordert die Politik in einem heute veröffentlichten Positionspapier dazu auf, bestehendes Recht behutsam an die technischen Entwicklungen anzupassen, ohne bewährte Regelungen vorschnell in Frage zu stellen.

Bestehendes Haftungsgefüge des Telemediengesetzes muss erhalten bleiben

eco rät insbesondere davon ab, tradierte Regulierungsmodelle aus dem Rundfunkbereich Eins zu Eins auf digitale Medien zu übertragen, da das Internet auf vollkommen anderen technischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen basiere. Ziel jeder Regulierung sollte es sein, Meinungsvielfalt und funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen. Aus Sicht der Internetwirtschaft spielt hier das Kartell- und Wettbewerbsrecht eine herausragende Rolle. Dieses dürfe sich allerdings nicht an veralteten Geschäftsmodellen ausrichten sondern müsse neue Geschäftsmodelle fördern.

eco empfiehlt dem Gesetzgeber grundsätzlich, das Telemediengesetz häufiger als Regulierungsmaßstab heranzuziehen um Rechtsunsicherheiten bei der Abgrenzung zwischen Rundfunk und Telemedien abzubauen. Das Telemediengesetz ist eine der zentralen Rechtsgrundlagen für die Internetwirtschaft, dessen sorgfältig austariertes Haftungsgefüge unter keinen Umständen aus dem Gleichgewicht gebracht werden sollte. Jegliche Veränderung oder Verschärfung der Providerhaftung würde Rechtsunsicherheit für Unternehmen nach sich ziehen und damit den Erfolg der Internetwirtschaft gefährden.

Telemedienaufsicht aus einem Guss und international anschlussfähig

Mit Blick auf die von der Bundesregierung 2014 einberufene Bund-Länder-Kommission zu den regulatorischen Folgen der Medienkonvergenz betont eco die Bedeutung klar abgestimmter Kompetenzen zwischen Bund und Ländern bei der Internetregulierung. Es dürfe kein Flickenteppich zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden entstehen. Vielmehr müsse die Aufsicht über die in Deutschland gehosteten Telemedien aus einem Guss sein. Dabei sollte das Marktortprinzip als Stellhebel für einheitliche Regeln in einem Markt festgeschrieben werden. Gleichzeitig müsse auch die internationale Anschlussfähigkeit  der Regelungen gewährleistet sein. Die gilt insbesondere für Anpassungen im Bereich des Datenschutzes. In diesem Zusammenhang sei eine schnelle, wenngleich gründliche und ausgewogenen Einigung bei der Europäischen Datenschutzordnung wünschenswert.

Europa braucht einen zukunftsfähigen regulatorischen Rahmen für einen wettbewerbsfähigen digitalen Markt. In diesem Zusammenhang  müssen insbesondere auch die aktuellen Regelungen zur Plattformneutralität dringend auf den Prüfstand. Angesichts der nicht mehr bestehenden Ressourcenknappheit, bedarf es nach Auffassung von eco hier auch keiner Zugangsregulierung mehr.

Im Hinblick auf die anstehenden Evaluierung der europäischen Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste schlägt eco in diesem Zusammenhang auch eine Einschränkung des Anwendungsbereichs und eine Ausklammerung der Telemediendienste vor.