Die Rundfunkkommission der Bundesländer hat am 23. Juli 2018 den Entwurf für einen neuen Medienstaatsvertrag zur Konsultation veröffentlicht. Dieser enthält neben konkreten Regelungsvorschlägen zu den Bereichen Rundfunkbegriff (Zulassungspflicht/Streaming) und Plattformregulierung erstmals auch Regelungen für Intermediäre wie Social Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale. eco kritisiert den Entwurf.
Aus Sicht des Verbands würden die vorgesehenen Regelungen Nutzer unnötig bevormunden und die Entwicklung innovativer Internetangebote verhindern. Bereits in der letzten Entwurfsfassung hat eco die Regelungen beispielsweise zur Ausgestaltung von Benutzerflächen und Überblendungen kritisiert. Dennoch sind diese Punkte nach wie vor unverändert in der Konsultationsfassung enthalten. Die vorgesehenen Ergänzungen des Rundfunkstaatsvertrags würden im Ergebnis zu Lösungen führen, die gewohnte Nutzungsweisen, wie beispielsweise second screen, unmöglich machen. Die von den öffentlich-rechtlichen Sendern gewünschte privilegierte Auffindbarkeit sei außerdem im Ergebnis nicht umsetzbar. Gleichzeitig verhindere sie die vom Nutzer gewohnte Ausgestaltung der Suche nach eigenen Parametern und Vorstellungen. Insgesamt greife der Entwurf unverständlicherweise sehr weit in die Freiheit des Nutzers ein und verhindere gleichzeitig neuartige Angebote nach Kundenwünschen. Aus Sicht des Verbands ist eine derartige Regulierung im Rundfunkstaatsvertrag insgesamt nicht notwendig, da bestehende Gesetze völlig ausreichen.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Verbände sowie Unternehmen und Personen aus der Medienwirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger sind bis zum 26. August zur Online-Konsultation über den Entwurf aufgerufen. eco wird sich voraussichtlich im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme mit den Verbänden ANGA, bitkom und ZVEI an der Konsultation beteiligen. Die Rundfunkkommission beabsichtigt, im Herbst über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zu beraten.