Zur Vorbereitung der nationalen Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland hielt das Bundesministerium des Innern und für Heimat am 26.10. ein Werkstattgespräch ab. Bereits im Juli war ein Entwurf für ein NIS2 Umsetzungs- und Cybersicherheits-Stärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in die Ressortabstimmung gegeben worden. Das Werkstattgespräch sollte sich vor allem mit den Regelungen befassen, die für die Wirtschaft relevant sind. Hierfür hat das BMI ein Diskussionspapier vorgelegt.
Aus der Sicht von eco bestehen bei dem geplanten Gesetz dringende Fragen. So sind in allen bisher bekannt gewordenen Überlegungen die Definitionen im Verhältnis zur europäischen Gesetzgebung nicht eindeutig. Auch ist die Umsetzung der Verpflichtung zum Führen einer Datenbank für TLD-Betreiber aus Sicht der Internetwirtschaft weiter verbesserungswürdig. eco hat zu den Überlegungen ein Papier herausgebracht, das Sie hier nachlesen können.
„Bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie darf die Bundesregierung keine nationalen Alleingänge machen. Die Vorgaben zu grundlegenden und wichtigen Einrichtungen der EU müssen auch für das deutsche Regulierungssystem die Grundlage bilden und sollten nicht ohne Not um weitere Kategorien erweitert werden. Für betroffene Unternehmen und Organisationen in Deutschland ist häufig unklar, welche Regelungen für sie gelten. Das schafft maximale Rechtsunsicherheit, die das BMI unbedingt verhindern muss“, sagt Klaus Landefeld, stellvertretender eco Vorstandsvorsitzender.