Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder kurz CSAM-Verordnung, hat seit seiner Veröffentlichung im Mai 2022 für viele Diskussionen und massive Kritik gesorgt. Aktuell hat auch der juristische Dienst des EU-Ministerrats in einem internen Gutachten gravierende Bedenken gegen den umkämpften Entwurf der EU-Kommission geäußert: Die verdachtsunabhängige Chatkontrolle verletze das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens, somit wäre die CSAM-Verordnung spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Scheitern verurteilt. Auch die Bundesregierung behält sich aufgrund noch zahlreicher strittiger Punkte in einem Positionspapier „weitere Forderungen“ vor und plant sich weiterhin „aktiv“ in die Verhandlungen einzubringen.
Auch wir bewerten den Verordnungsentwurf der EU-Kommission sehr kritisch, weil die darin aktuell enthaltenen Vorgaben zu einer allgemeinen Überwachung führen, wichtige Ende-zu-Ende Sicherheitstechnologien konterkarieren und auf Netzsperren setzen statt sich konsequent durch den Ausbau und das Stärken von Kooperationen für das Löschen von Missbrauchsdarstellungen zu engagieren.
Zudem ist das europäische Vorhaben, neue Behörden für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch etablieren zu wollen, äußerst fragwürdig, viel eher sollten doch etablierte funktionierende Strukturen stärker in die aktuellen Pläne einbezogen, bereits bestehende Kooperationen und Synergien gefördert und ausgebaut werden.
Darum fordert eco den LIBE Ausschuss jetzt dazu auf, bei seiner Finalisierung des Berichts zur CSAM-Verordnung, die wichtige Rolle der Hotlines und des INHOPE Netzwerks stärker hervorzuheben und diese als Kooperationspartner und wichtigen Akteur im Rahmen der CSAM-Verordnung explizit vorzusehen.