Die „Ampel“-Parteien haben nach eigenen Angaben einen Kompromiss zu neuen Ermittlungsmaßnahmen im Internet erzielt. Nach mehr als einem Jahrzehnt des Wartens seit der Einführung der rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung scheint das Quick-Freeze-Verfahren nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen zu bieten.
Diese Vereinbarung markiert einen bedeutenden Wendepunkt für die Arbeit der Ermittlungsbehörden und könnte neue Standards in der Verbrechensbekämpfung setzen. Jedoch fordern wir in diesem Zusammenhang auch nachdrücklich die konsequente Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, gegen die sich eco stets ausgesprochen hat.
Die jüngsten Entwicklungen im Quick-Freeze-Verfahren sind zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist jedoch bedauerlich, dass die Bundesregierung nicht konsequent die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung anstrebt, wie von uns immer gefordert. Sollte die grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung weiterhin Bestand haben oder unter einem neuen Namen fortgesetzt werden, wäre dies äußerst problematisch. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass betroffene Unternehmen rasch Klarheit über die geplanten Neuregelungen und die Speicherung von Daten erhalten, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.