Die Politik hat in den vergangenen Wochen zahlreiche digitalpolitische Reformen und Gesetze auf den Weg gebracht – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Doch leider scheint es, als seien die Konsequenzen vieler Vorhaben nicht bis zu Ende gedacht.
Die Beschlüsse zum TTDSG und der ePrivacy-Verordnung, über die quasi zeitgleich in Berlin und Brüssel beraten wurde, zeigen, dass sich nationale und europäische Regelungen nicht konterkarieren dürfen. Wer hier nicht über nationale Ländergrenzen hinweg denkt, wird zum Innovations-Stopper – wir aber brauchen Enabler für die Digitalisierung von Morgen.
Drastische Konsequenzen für sämtliche Internetplattformen könnten auch das Vorgehen der Bundesregierung gegen kriminelle Handelsplattformen im Internet haben. Weil eine trennscharfe Abgrenzung zwischen kriminellen Marktplätzen im sogenannten Darknet und vollkommen legalen Internet-Plattformen bislang fehlt, könnte künftig selbst das Online-Spiel mit Chatfunktion oder der News-Artikel mit Kommentarfeld unter Generalverdacht stehen. Hier muss dringend nachgebessert werden!
Und auch zur Bestandsdatenauskunft fand zuletzt ecos stellvertretender Vorstandsvorsitzender Klaus Landefeld deutliche Worte: In seiner jetzigen Form verdiene das sogenannte Reparaturgesetz seinen Namen nicht, weil es die entscheidenden Punkte eben nicht repariere, sondern sogar neuen Nachbesserungsbedarf schafft. Vergangenen Woche hatte Landefeld noch vor einer übereilten Bundesratsentscheidung gewarnt, nun wurde das Gesetz vorerst tatsächlich gekippt.
Es gibt also noch Grund zur Hoffnung!