03.07.2018

eco Politikfrühstück zur P2B-Verordnung: Fairness vs. Benachteiligung digitaler Geschäftsmodelle

Am 3. Juli fand im eco-Hauptstadtbüro ein Politikfrühstück zum Verordnungsentwurf zur „Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ der EU-Kommission, kurz P2B-Verordnung, statt. Nach einer kurzen Begrüßung von Henning Lesch, Leiter des Hauptstadtbüros, erläuterte anschließend Philipp Ehmann, Referent Internetrecht und Telemedienregulierung, die Eckpunkte des Verordnungsentwurfs und verdeutlichte die eco-Position zum Thema.

Mit der P2B-Verordnung sollen Betreiber von Onlineplattformen und Suchmaschinen dazu verpflichtet werden, ihre Geschäftsmodelle und ihre Funktionsweise anderen Geschäftspartnern gegenüber darzulegen und ihnen gegenüber besondere Auflagen bei der Wahrnehmung von Geschäftskundenbeziehungen zu erfüllen. Dies soll unter anderem durch die Bekanntgabe von Gründen für die Beendigung von Geschäftsbeziehungen, eine Fristenregelung für deren Beendigung, die Offenlegung von Rankings und Präsentation von Dienstleistungen und Produkten, sowie einer Regelung zu Bestpreisklauseln in Geschäftsbeziehungen, erreicht werden.

eco betrachtet diese Vorschläge kritisch: Die Verordnung würde digitale Plattformen gegenüber anderen Formen der Geschäftsvermittlung benachteiligen, da diese auf die intendierte Wirkung zur Stärkung eines Wettbewerbs zwischen Plattformen einerseits und zwischen angeschlossenen Geschäftskunden und Plattformbetreiber andererseits abzielt. Stattdessen unterwirft sie alle digitalen Plattformen zusätzlichen bürokratischen Auflagen, von denen kleinere und im Wachstum begriffene Plattformen stärker betroffen sein werden, als im Markt etablierte. Der Streitbeilegungsmechanismus unterstellt digitalen Plattformen zudem ein nicht gerechtfertigtes Misstrauen im Umgang mit ihren angeschlossenen Geschäftskunden, so dass auch hier fraglich ist, inwieweit eine stringente und kohärente Digitalisierung vorangetrieben werden kann, wenn digitalen Plattformen mit so viel Misstrauen vorab begegnet wird.

In der anschließenden Diskussion wurden verschiedene Möglichkeiten erörtert, wie eine generell– eher auf Wettbewerbsregulierung abzielende – Regelung aussehen könnte oder ob eventuell Schwellenwerte, die schädlichen Effekte für kleinere digitale Plattformen ausräumen könnten. eco wird die Diskussion, die nach Ansicht der österreichischen Ratspräsidentschaft bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein soll, weiter begleiten und sich bei allen Stakeholdern für eine angemessene Regelung stark machen.

eco Politikfrühstück: P2B Verordnung