Sollen europäische Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf in anderen Mitgliedstaaten gespeicherte Kundendaten bekommen? Diese Frage soll – wenn es nach der Kommission geht – bald mit ja beantwortet werden: Schon in den nächsten Monaten will die österreichische Ratspräsidentschaft eine entsprechende Verordnung verabschieden lassen. Allerdings sind hierbei mehr Fragen offen als beantwortet. Darüber diskutierten am 16. Oktober im Rahmen eines Politikfrühstücks Vertreter der Internetwirtschaft und der Ministerien.
Kritik der Wirtschaft wird vor allem an den nur sehr lückenhaft geplanten Abläufen laut. Der Verordnungsentwurf sieht etwa vor, dass alle Strafverfolgungsbehörden der europäischen Union Anfragen an Anbieter stellen dürfen. Völlig unklar ist dabei, wie die Anbieter diese Anfragen verifizieren sollen, ob und inwiefern sie die Rechtsmäßigkeit der Anfragen prüfen müssen und wie sie sich gegebenenfalls haftbar machen. Auch die Frage des Grundrechtsschutzes wird kritisch gesehen – allerdings nicht nur von Wirtschaftsvertretern, sondern auch von den deutschen Repräsentanten in Brüssel. Problem ist allerdings, dass diese Interpretation eine deutsche Spezialität zu sein scheint – andere Mitgliedstaaten haben hier weniger Bedenken.
Weiterhin ungeklärt sind außerdem viele technischen Herausforderungen. Klaus Landefeld, Vorstand für Infrastruktur und Netze des eco, wies auf zahlreiche praktische Probleme hin. Wie etwa soll sichergestellt werden, dass Anfragen und Antworten, die sensible Kundendaten enthalten, immer über sichere Leitungen versendet werden können? Welche Technik soll hier Standard sein? Hier zeichnet sich laut Ministerien auf europäischer Ebene allerdings Kompromissbereitschaft ab, über diese Fragen soll immerhin nochmals beraten werden.