Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 09.10.2019 eine bis zum 12.11.2019 andauernde Konsultation zur ersten Säule der OECD-Vorschläge zur Digitalsteuer eingeleitet (Secretariat Proposal for a “Unified Approach” under Pillar One). Sie steht in Zusammenhang mit dem OECD-Arbeitsprogramm vom Mai 2019 (Programme of Work to Develop a Consensus Solution to the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy), das einen Beitrag zur Konsensfindung für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft leisten soll. Der konsolidierte OECD-Vorschlag konzentriert sich auf: Das Verfahren zur Gewinnermittlung sowie die Verteilung von Besteuerungsrechten (Nexus-Regeln).
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat sich am Konsultationsverfahren beteiligt und parallel ein Positionspapier zur Besteuerung digitaler Unternehmen und Geschäftsmodelle erarbeitet.
Darin spricht sich eco dafür aus, dass ein möglicher Rechtsrahmen für die Besteuerung digitaler Unternehmen und Geschäftsmodelle auf internationaler Ebene erarbeitet wird. Aus Sicht der Internetwirtschaft sollten im Zuge der bevorstehenden Verhandlungen insbesondere folgende Punkte zur Berücksichtigung kommen:
- Für eine rechtssichere Besteuerung digitaler Unternehmen und Geschäftsmodelle ist ein kohärenter Rechtsrahmen erforderlich.
- Es gilt Sondersteuern auf einzelne Erträge oder Gewinne aus digitalen Unternehmen und Geschäftsmodellen zu vermeiden.
- Mögliche Risiken der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Transaktionen sollten eliminiert werden.
- Digitale Unternehmen und Geschäftsmodelle sollten größtmögliche Gleichbehandlung erfahren.
Die Vereinbarung einer Digitalsteuer wird gegenwärtig auf verschiedenen politischen Ebene diskutiert: Im Juni 2019 hat sich die Konferenz der G20-Finanzminister darauf verständigt, einen internationalen Rahmen zur Besteuerung der Digitalkonzerne mit Unterstützung der OECD bis Ende 2020 zu erarbeiten. Nur wenige Wochen später hat die designierte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Agenda für Europa das Aktivwerden der Europäischen Kommission angekündigt, sofern auf Ebene der OECD bis Ende 2020 keine Einigung erzielt werden sollte.
Insgesamt gibt es einen breiten Konsens darüber, dass eine mögliche Digitalsteuer nicht auf den bisherigen Prinzipien der Besteuerung aufbauen kann. Ebenso spricht sich eine breite Mehrheit für die Verständigung einer internationalen Lösung zur Beantwortung steuerlicher Aspekte für digitale Unternehmen und Geschäftsmodelle aus.