Am 23.11.2016 hat das Bundesinnenministerium seinen zweiten Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die im April 2016 verabschiedete EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für Deutschland umgesetzt werden. Hierzu wird das bisher in Deutschland geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) überarbeitet und durch ein neues Datenschutzgesetz (BDSG-neu) ersetzt. Darüber hinaus werden weitere Gesetze überarbeitet und an die DS-GVO angepasst. eco hat zu dem vorliegenden Referentenentwurf gestern eine Stellungnahme beim Bundesinnenministerium eingereicht. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich im Januar 2017 mit dem Gesetzesentwurf befassen. eco wird die Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens und der weiteren Debatte begleiten.