13.02.2020

eco Topthema: das Jugendschutzgesetz

Warum ist die Novellierung des Jugendschutzgesetzes ein eco Topthema?

Der Jugendmedienschutz hat mehrere Elemente. Eines davon betrifft die Frage, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte online verbreitet werden dürfen und wer gegebenenfalls bei der Verbreitung von Internetinhalten Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen ergreifen muss. Damit hat der Jugendmedienschutz zwangsläufig auch Berührungspunkte zum allgemeinen Haftungsgefüge der Diensteanbieter, einem weiteren eco Topthema.

Die Bekämpfung rechtswidriger, insbesondere jugendgefährdender Internetinhalte ist für eco seit je her ein wichtiges Anliegen. So wurde – passend zum eco Jubiläumsmotto „Netz mit Verantwortung“ – bereits 1996 mit der Gründung des damaligen Arbeitskreises Internet Content Task Force (ICTF) der Grundstein für die eco Beschwerdestelle gelegt.

Der bestehende Rechtsrahmen im Bereich des Jugendmedienschutzes soll durch einen diese Woche im Rahmen einer Verbändeanhörung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) angepasst werden. Dabei soll insbesondere dem geänderten Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen und eine unbeschwerte Teilhabe von Minderjährigen an relevanten Medien in sicheren Interaktionsräumen ermöglicht werden. Dies wird nach aktuellem Stand umfassende Auswirkungen auf Telemedienanbieter haben. So sind unter anderem eine Einbeziehung ausländische Anbieter in den Adressatenkreis des JuSchG, eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Filme und Spielprogramme sowie eine Pflicht zu Vorsorgemaßnahmen für Anbieter im Sinn des § 10 TMG angedacht.

Wie bringt sich eco in die anhaltende Diskussion ein?

Die Novellierung des Jugendmedienschutzes steht schon seit Längerem auf der Agenda der Regulierer. eco hat von Beginn an die Gelegenheit zum Austausch mit den relevanten Akteuren genutzt, beispielsweise durch Gespräche mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), sei es bilateral oder im Rahmen des Expertenlunchs Jugendmedienschutzes, oder durch Beteiligung an der Zukunftswerkstatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Aktuell arbeitet eco an einer Stellungnahme zum vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des JuSchG.

Wie lauten die eco Forderungen & Ziele?

Im Rahmen des Novellierungsprozesses werden wir unter anderem folgende Punkte adressieren: Wichtig ist, dass die Anbieter von Telemedien weiterhin Rechtssicherheit in Bezug auf die Vorgaben zur Verbreitung von jugendmedienschutzrelevanten Internetinhalten haben. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es nicht den einen Anbieter gibt. Die unterschiedlichen Anbieterarten mit all ihren Facetten haben vielmehr ganz unterschiedliche Handlungsoptionen, wenn es um die Bekämpfung rechtswidriger Internetinhalte und Belange des Jugendschutzes geht. Eine one-size-fits-all-Lösung kann es in der Praxis daher nicht geben. In der Konsequenz darf selbstverständlich auch das bewährte Haftungsgefüge der Diensteanbieter nicht ausgehebelt werden.

Im Hinblick auf die Umsetzung von Vorgaben aus der AVMD-Richtlinie werden wir im Blick behalten, dass es keine deutsche Insellösung gibt.

Alexandra Koch-Skiba