Die EU-Kommission hat jüngst ihre Pläne zur Regulierung von digitalen Dienstleistungen (digital services) und digitalen Märkten (digital markets) vorgestellt. Aus Sicht von eco ein ambitionierter Aufschlag, der die Komplexität des Themas und des digitalen Marktes angemessen abbildet. Positiv bewertet eco, dass der Entwurf zum Digital Services Act die wesentlichen Grundpfeiler der E-Commerce Richtlinie beibehält. So ist begrüßenswert, dass die EU-Kommission an Grundprinzipien wie dem Haftungsprivileg für Provider und dem Verbot einer generellen Überwachung der Internetkommunikation festhält. Das, sowie auch die Klarstellung, dass Hostingprovider ihr Haftungsprivileg durch freiwillige Maßnahmen erhalten können, gibt den Unternehmen Rechtssicherheit.
Kritisch sieht der Internetverband hingegen die geplante Einführung einer neuen Aufsichtsbehörde in Form des Digital Service Coordinators. Eine Aufsichtsbehörde mit derart grenzenlosem Befugnisspielraum in Kombination mit einem solch massiven Strafrahmen könnte der Entwicklung des Digitalen Marktes in der EU nachhaltig schaden. Hier sollten Parlament und Rat in der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes mehr Augenmaß anlegen, empfiehlt der Verband. Auch die Konzentration der Zulassung von „trusted flaggers“ beim Digital Services Coordinator sieht eco kritisch.
Mit dem Digital Markets Act legt die Kommission einen ambitionierten Wettbewerbsrahmen zum Schutz und zur Stärkung digitaler Märkte vor. Mit den im DMA enthaltenen Regulierungsansätzen für marktmächtige Digitalkonzerne – sogenannten Gatekeepern – wird die Debatte zur Wettbewerbsregulierung großer Digitalkonzerne zumindest auf europäischer Ebene geführt. Nun bedarf es der weiteren Diskussion zwischen den Mitgliedstaaten und den gesetzgebenden Institutionen darüber, inwieweit die vorgeschlagenen quantitativen Parameter auch in der Praxis dazu geeignet sind, die Gatekeeper-Stellung eines Marktteilnehmers festzustellen.