10.02.2021

eco zu kriminellem Online-Handel

Die Bundesregierung will künftig schärfer gegen Betreiber krimineller Handelsplattformen im Internet vorgehen. Hierzu hat das Kabinett in seiner Sitzung vom 10. Februar über einen Entwurf des Bundesjustizministeriums beraten, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung entsprechend geändert werden sollen.

eco äußert erhebliche Bedenken hinsichtlich des nun vorliegenden Regierungsentwurfs, da keine trennscharfe Abgrenzung zwischen kriminellen Marktplätzen im sogenannten Darknet und vollkommen legalen Internet-Plattformen erfolgt. So setzt auch dieser nach Ansicht des Verbands quasi jede Plattform im Netz unter Generalverdacht. Die Ausweitung­­­ auf Anbieter von Server-Infrastrukturen greift sogar noch weiter.

Hier muss der Gesetzgeber nachbessern, ansonsten besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Anbieter und ihre legitimen Geschäftsmodelle. So schließt auch der Regierungsentwurf Plattformen und Internet-Foren mit ein, auf denen Nutzer sich zu nichtkommerziellen Zwecken austauschen – vom sozialen Netzwerk, bis zum Online-Spiel mit Chatfunktion oder dem News-Artikel mit Kommentarfeld.

Weiter befürchtet der eco Verband, dass durch das neue Gesetz der Einsatz sogenannter Staatstrojaner womöglich erleichtert werde, vorgesehen ist jedenfalls eine Erhebung von Verkehrsdaten. Seine Bedenken hatte eco bereits zuvor in einer Stellungnahme zum Entwurf des Bundesjustizministeriums geäußert.

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