Am heutigen Donnerstag hat eco der europäischen Kommission eine Stellungnahme zu der Empfehlung für den Umgang mit illegalen Online-Inhalten übermittelt.
eco kritisiert darin vor allem die einseitige Fokussierung auf große soziale Netzwerke, die die Wirklichkeit und Abläufe in kleineren und mittleren Unternehmen völlig außer Acht lässt. Alle von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sind von kleineren Hostingdiensteanbietern kaum zu erfüllen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, möchte die Kommission zwar, dass sich große und kleine Anbieter „über ihre Erfahrungen, technologische Lösungen und bewährte Vorgehensweisen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten austauschen“. Wie das aber geschehen soll, ob ein solcher Austausch praktikabel oder überhaupt möglich ist – darauf geht die Empfehlung nicht ein.
Als besonders problematisch bewertet eco außerdem den Vorstoß, „Systeme zur automatischen Erkennung illegaler Inhalte“ einzusetzen, um „besondere proaktive, verhältnismäßige Maßnahmen“ zu deren Entfernung zu ergreifen. Das bedeutet im Klartext nichts anderes als die verbindliche Installation von Upload-Filtern.
Die Internetwirtschaft wendet sich entschieden gegen jede verbindliche Vorschrift zu Upload-Filtern. Der Einsatz anlassloser, proaktiver Maßnahmen steht im absoluten Gegensatz zu Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, der die Verpflichtung der Unternehmen zur Überwachung sowie zur aktiven Forschung gerade ausschließt.
Zudem sind sie im Falle von Kinderpornographie und Terrorismus auch gar nicht notwendig. Die Unternehmen tun bereits jetzt alles, um derartige Inhalte schnellstmöglich von ihren Plattformen zu entfernen. Und in den meisten anderen Fällen sind Filter nicht zielführend, da sich die eventuelle Rechtswidrigkeit der Inhalte erst aus ihrem Kontext ergibt.
Die Stärkung der Strafverfolgung wird von der Empfehlung hingegen gar nicht thematisiert. Auch das hat eco kritisch angemerkt.
Am 1. März hatte die europäische Kommission eine Empfehlung für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten veröffentlicht. Diese präzisiert vor allem Vorschläge über den Umgang mit terroristischen Inhalten. Die Empfehlung entfaltet keine direkte Rechtskraft, das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten zu ihrer Umsetzung zunächst Gesetze erlassen müssten.