Gestern hat das Bundeskabinett den von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters vorgelegten Entwurf für ein neues Filmförderungsgesetz (FFG) verabschiedet. Entgegen den früheren Versionen sieht der aktuelle Entwurf keine gesonderte Abgabepflicht für Anbieter von HD-TV-Angeboten vor. Vielmehr sollen Fördermittel auf weniger Projekte konzentriert und die Auswahl der zu fördernden Projekte verbessert werden- dazu sagt Oliver Süme, eco Vorstand für Politik & Recht:
„Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, die sich mit dem jetzt verabschiedeten Entwurf für ein neues Filmförderungsgesetz, gegen eine gesonderte Abgabepflichte für Anbieter von HD-TV-Angeboten entschieden hat. „Wir haben uns stets gegen eine solche Ausweitung ausgesprochen, die für uns einen ultimativen Systembruch bedeutet hätte.“, sagt eco Vorstand Oliver Süme.
In Bezug auf die Abgabensätze sieht der Entwurf allerdings eine Erhöhung vor. Diese Filmförderungsabgabe betrifft auch Programmvermarkter sowie einige Content-Provider wie beispielsweise Video on Demand-Angebote. „Bei dieser moderaten Erhöhung der Abgabensätze ist nun besonders darauf zu achten, dass die eingenommenen Mittel effizient verwendet werden. Die Neuordnung der Vergabekommissionen muss jetzt zu vereinfachten transparenteren Strukturen innerhalb der Filmförderungsanstalt führen, um so das Vergabeverfahren für Fördermittel generell zu modernisieren.“, fordert Süme.
Dem Entwurf war ein umfangreicher Diskussionsprozess vorausgegangen, an dem sich eco mit mehreren Stellungnahmen beteiligt hatte. Der verabschiedete Entwurf für ein neues Filmförderungsgesetz (FFG) wird jetzt parlamentarischen Prozess gehen und voraussichtlich dann am 1. Januar 2017 in Kraft treten.