05.06.2018

EU-Rechnungshof veröffentlicht Sonderbericht zum Breitbandausbau

Der Europäische Rechnungshof hat seinen Bericht zum Stand des Breitbandausbaus in den EU-Mitgliedsstaaten Irland, Deutschland, Ungarn, Polen und Italien veröffentlicht. Dabei gelangt der Rechnungshof zu dem Schluss, dass diese Staaten 2016 zwar eine grundlegende Breitbandversorgung erreicht hatten, in vielen Belangen aber nachzubessern haben, um die Breitbandziele der EU für 2020 zumindest noch teilweise zu erreichen. Merkliche Unterschiede gäbe es jedoch bei Betrachtung der stationären und mobilen Anschlüsse in den einzelnen EU-Ländern, Regionen und zwischen urbanen und ländlichen Gebieten.

Folgendes empfiehlt der Rechnungshof unter anderem zur strategischen Planung, zum ordnungspolitischen Umfeld und zur Förderung des Wettbewerbs durch Finanzierung:

  • Die Mitgliedstaaten sollten neue Pläne für die Zeit nach 2020 ausarbeiten.
  • Die Kommission sollte klarstellen, wie die Leitlinien für staatliche Beihilfen anzuwenden sind, da einige Mitgliedstaaten diese in einer Weise auslegen, die eine Einschränkung ihrer Investitionen in Breitband nach sich ziehen könnte. Außerdem sollte die Kommission die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen unterstützen, für mehr Wettbewerb bei der Bereitstellung von Breitbanddiensten zu sorgen, indem Anreize für die Errichtung geeigneter Netze und ggf. die Zusammenlegung kleinerer Projekte zu Projekten mit einer kritischen Größe geschaffen werden.
  • Die Europäische Investitionsbank sollte ihre Unterstützung aus dem Europäischem Fonds für strategische Investitionen und dem Connecting-Europe-Breitbandfonds entsprechend dem Ziel, risikoreichere Projekte zu finanzieren, auf kleine und mittlere Projekte in den Gebieten konzentrieren, in denen öffentliche Mittel am dringendsten benötigt werden.

In Deutschland sieht der Rechnungshof dem Wettbewerb nicht zuträglich, dass sich alternative Betreiber über die Art der Dienste beschwert haben, die sie mittels VULA anbieten können, sowie über die Methode zur Regulierung der Vectoring-Technologie.

Darüber hinaus habe nur Deutschland, was die Finanzierung anbelangt, von den geprüften Mitgliedstaaten die vom öffentlichen Sektor benötigte finanzielle Unterstützung, die „Finanzierungslücke“, nicht ermittelt. Deutschland habe zwar mehr als acht Milliarden Euro aus verschiedenen Quellen bereitgestellt, allerdings ist nicht klar, ob dieser Betrag ausreichen wird.

Problematisch sei auch gewesen, dass hinsichtlich des Wettbewerbsumfelds in Deutschland Betreiber rechtlich nicht an ihre zuvor gemachten Zusagen bezüglich ihrer Investitionspläne gebunden waren, weshalb sich die Breitbandversorgung in Gebieten mit eingeschränktem Wettbewerb weiter verzögern könnte.

Ebenfalls negativ wirke sich aus, dass einige Mitgliedstaaten die 2013 aktualisierten Leitlinien für staatliche Beihilfen im Breitbandsektor der EU-Kommission in einer Weise auslegen, die dazu führen könnte, dass sie weniger öffentliche Mittel für den Breitbandausbau in Gebieten bereitstellen, in denen bereits eine Versorgung mit 30 Mbit/s gegeben ist.

Geprüft wurde in der Untersuchung des Rechnungshofes, ob die Maßnahmen und Strategien der Mitgliedsstaaten Irland, Deutschland, Ungarn, Polen und Italien für den Breitbandausbau entwickelt und umgesetzt wurden. Diese wurden auch auf ihre Eignung untersucht, die von der EU-Kommission ausgegebene Ziele zu erreichen: 30MBit/s für alle Haushalte der EU, und 50% dieser Haushalte über 100MBit/s, beides bis September 2020. Auch die Erfolgswahrscheinlichkeit der mitgliedsstaatlichen Pläne und Maßnahmen wurden beurteilt. Letztlich untersuchte der Europäische Rechnungshof, ob die EU-Kommissionen den betreffenden Mitgliedsstaaten hilfreich zur Seite gestanden hat. Die vorgenannten Ziele der EU-Kommission wurden in ihrer Digitalen Agenda festgelegt.

Zu begrüßen ist, dass auch der EU-Rechnungshof der Auffassung ist, dass der Breitbandausbau sich positiv auf den Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten, am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben, auswirken kann. eco teilt diese Ansicht. Darüber hinaus wird aus Sicht der Internetwirtschaft eine Gigabit-fähige Infrastruktur, die überwiegend privat finanziert ist, als Garantin für Innovationen, des Unternehmertums und des Allgemeinwohls angesehen. Die Bundesregierung sowie die anderen Entscheider sollten bedenken, dass die Rahmenbedingungen nun auf Infrastrukturen mit mehreren GigaBit/s auszurichten sind, am besten zweistellig. Nur dies wäre mittel- bis langfristig ein tragfähiger und zukunftsweisender Ansatz. Bei der Förderung zeigt sich deutlich, dass viel Geld wenig hilft, wenn es nicht koordiniert vergeben wird. Der geplante Bürokratieabbau diesbezüglich wäre zumindest ein kleiner Schritt in diese Richtung.

EU-Rechnungshof veröffentlicht Sonderbericht zum Breitbandausbau