25.05.2018

EU-Staaten: Pläne für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

Die EU-Staaten haben am Freitag, den 25. Mai, eine gemeinsame Position zum Urheberrecht beschlossen. In den Vorschlägen zur Reformation des Urheberrechts verstecken sich jedoch auch Vorschläge, die negative Auswirkungen auf die Freiheit des Internets hätten, nämlich Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht. Zwar stimmte Deutschland im EU-Rat gegen das Verhandlungsmandat, dennoch wurde das Mandat mit Mehrheitsbeschluss angenommen.

Auf die Betreiber großer Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalte kommen damit nach dem Willen der EU-Länder deutlich ausgeweitete Pflichten zu: Die Bestimmung in Artikel 13 des Richtlinienentwurfs läuft auf eine Verpflichtung für einen Großteil der betroffenen Anbieter hinaus, die umkämpften Upload-Filter einzusetzen und den von ihren Nutzern hochgeladenen Content zu überwachen. Zudem müssten die Betreiber bei einem Hinweis auf eine Rechtsverletzung nachweisen, dass sie unverzüglich die einschlägigen Werke gelöscht oder den Zugang dazu verhindert haben.
Bei den zu ergreifenden technischen Maßnahmen gegen den Upload geschützter Inhalte soll unter anderem die Art und die Größe der Dienste berücksichtigt werden. Kleine Unternehmen sollen von den Filterauflagen ausgenommen werden. Auch die Menge und die Art der Werke, die hochgeladen werden, spielen dem Entwurf zufolge eine Rolle. Nicht zuletzt sollen in den Ermessensspielraum für die Pflicht die „Verfügbarkeit und die Kosten der Maßnahmen sowie deren Effektivität im Lichte der technischen Entwicklung“ einfließen.

Mit der Bestimmung will der Rat die vielfach ins Feld geworfene „Value Gap“ verkleinern.

Ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene würde zum Hemmschuh für die gesamte Informationsgesellschaft und Digitalisierung. Es drohe damit eine dauerhafte Rechtsunsicherheit für alle Akteure, warnt eco – Verband der Internetwirtschaft.

Vorratsdatenspeicherung und Kritik EU-Leistungsschutzrecht