eco kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform. Einen Gesetzentwurf hierzu hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. ecos Vorstandsvorsitzender Oliver Süme warnte davor, dass auch die im jüngsten Gesetzentwurf getroffenen Neuregelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Verbindung mit den zusätzlich geplanten Uploadfiltern zu einem tiefen Einschnitt in die Meinungsfreiheit führen und die Entwicklung von neuen sowie innovativen Plattformen in ganz Europa lähmen würden.
In Bezug zum Leistungsschutzrecht warnt der Verband der Internetwirtschaft davor, dass die Definition zu „kurzen“ Artikelausschnitten, die Plattformen und Suchmaschinen aus Pressebeiträgen lizenzfrei zitieren dürfen, zu vage ausfalle und demnach zu Rechtsstreitigkeiten führe.
Für den Verband der Internetwirtschaft ergeben sich weitere rechtliche Probleme hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit der Beiträge. So hätten Rechteinhaber keinerlei Verpflichtung, ihre Veröffentlichungen beispielsweise mit einem maschinenlesbaren Datum zu versehen. Zudem bewertet der Verband eine Schutzfrist von bis zu drei Jahren für die jeweiligen Beiträge als zu lang und wenig praktikabel. Zumal weiterhin nicht klar definiert wurde, dass nachträgliche Änderungen – selbst von einzelnen Buchstaben – nicht zu einer Verlängerung der Schutzfrist führen.
„Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Rechte von Kreativen und Verlagen an ihren Texten zu respektieren sind, aber hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, sagt Süme weiter. „Während für Verlage nur vage Bestimmungen gelten, werden Plattformen-Betreibern ein immenser Mehraufwand und erhebliche Zusatzkosten für die Lizenzgebühren auferlegt.“ Die Sichtbarkeit und Vielfalt, die Plattformen für die Inhalte von Kreativen im Netz schaffen, wird damit jedenfalls nicht gegengerechnet, so der eco Vorstandsvorsitzende weiter.
Bezüglich der Regeln für das Teilen von Online-Inhalten kritisiert eco zudem, dass die konsequente Umsetzung faktisch nur mit Upload-Filtern funktioniert. Ob zu wenig oder zu viel gesperrt wird, die Haftung trifft immer die Diensteanbieter, die binnen Sekunden über die im Urheberrecht meist sehr komplexen Sachverhalte entscheiden müssen. Süme: „Nur die Justiz – nicht private Anbieter und Unternehmen – sollte entscheiden, was Recht und was Unrecht ist.“
Auch in diesem Bereich sind die fehlende Balance und Unausgewogenheit zu kritisieren: „Regelmäßig wird gefordert, dass die rechtlichen Unterschiede zwischen Online und Offline aufgehoben werden sollen. Mit den Ausnahmen für die gesetzlich erlaubte Nutzung schafft der Gesetzgeber diese jedoch aufs Neue und macht online vergütungspflichtig, wofür offline keine Abgaben zu entrichten sind“, so Süme abschließend.