13.06.2019

EuGH-Urteil zu GMail: „Positives Signal für den Datenschutz“

Der europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag, den 13. Juni 2019, dass der Maildienst „GMail“ nach europäischem Recht kein Telekommunikationsdienst ist, C-193-18. Die Bundesnetzagentur ist somit an ihrem Vorhaben gescheitert, Webdienste deutschen TKG-Bestimmungen zu unterwerfen.

Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfte nach Einschätzung von eco weit über den konkreten Fall hinaus Auswirkungen haben und auch andere Internetdienste wie beispielsweise Messenger betreffen, die verschlüsselt Daten übermitteln und zuletzt im Fokus der Diskussion standen.

Over-the-Top-Dienste sind nach der jüngsten Rechtsprechung keine Telekommunikationsdienste und damit auch nicht verpflichtet, nach dem Telekommunikationsgesetz Auskünfte zu erteilen und Schnittstellen zur Überwachung bereitzustellen. Die Bereitstellung von Funktionen zur Überwachung war der zentrale Auslöser des jahrelangen Rechtsstreits zur Einordnung der Dienste.

Für die Internetwirtschaft und für die Nutzerinnen und Nutzer ist die gerichtliche Entscheidung positiv zu bewerten, auch wenn die Halbwertszeit des Urteils bis zur Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikationsdienste (EECC) begrenzt sein dürfte. Sämtliche aktuellen politischen Diskussionen zu neuen Überwachungsplänen schwächen den Datenschutz und das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in Internetdienste und schaden so der deutschen Internetwirtschaft.

Dem Urteil geht ein langjähriger Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur voraus. Bereits 2012 hatte die Bundesnetzagentur den Internetkonzern aufgefordert, seinen E-Mail-Service nach deutschem Recht als Telekommunikationsdienst anzumelden. Vor diesem Hintergrund hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Richter in Luxemburg angerufen zu klären, ob E-Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten, Telekommunikationsdienste nach EU-Recht seien.

The View from Brussels