Mit Unterstützung vom eco Verband will die SpaceNet AG der Vorratsdatenspeicherung ein Ende bereiten. Dazu hatte das Unternehmen bereits 2016 Klage gegen das Gesetz beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht legte im September 2019 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Grundsatzfragen zur Klärung vor.
Am 13. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof nun mündlich darüber verhandelt, ob die anlasslose und flächendeckende Speicherpflicht von Verkehrs- und Standortdaten in Deutschland mit dem Unionsrecht – unter anderem der EU-Grundrechte-Charta – vereinbar ist.
Der EuGH wies darauf hin, dass er anhand des geltenden Rechts, der ePrivacy-Richtlinie urteile und die anlasslose und generelle Vorratsdatenspeicherung damit nicht in Einklang stehe. Die Richtlinie regelt das grundsätzliche Verbot der Speicherung nach Artikel 5 Ausnahmen nach Artikel 15. Mehrere Richter äußerten diesbezüglich deutliche Zweifel an der Vereinbarkeit der deutschen Regelungen mit dem EU-Recht: Die Vorratsdatenspeicher-ung sei anlasslos und allgemein. Auch der Berufsgeheimnisträgerschutz (z. B. Ärzte, Anwälte) sei unzureichend. Diese können anders als Beratungsstellen nicht auf Antrag befreit werden. Zudem könnten die vergleichsweise strikten Zugriffsbedingungen für Behörden in Deutschland nicht kompensieren, dass die deutschen Vorschriften zur anlasslosen und generellen Speicherung das gebotene Regel-Ausnahme-Verhältnis verletzten.
Weiter sei es nicht Sache des EuGH, sondern der Gesetzgeber neue Regelungen zu schaffen. Die Ausführungen der Bundesrepublik Deutschland, dass hierzulande eine gezielte Vorrats-datenspeicherung gelte, schienen das Gericht hingegen nicht zu überzeugen.
Der Generalanwalt wird seine Schlussanträge am 18. November 2021 stellen. Das EuGH-Urteil folgt dann einige Monate später, voraussichtlich ab Februar 2022.
eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme hofft, dass der EuGH zugunsten des Datenschutzes und der Privatsphäre von Nutzer:innen entscheiden wird. „Wir brauchen keine flächendeckende Digitalüberwachung, sondern Vertrauen in die Integrität, Sicherheit sowie die Privatheit digitaler Kommunikation“, so Süme. „Das sollte auch die nächste Bundesregierung dringend berücksichtigen und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung endgültig abschaffen – im Zweifel auch ohne Wegweiser aus Luxemburg.“