Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt heute erneut darüber, ob Unternehmen personenbezogene Daten in die USA transferieren dürfen. Der EuGH möchte in diesem Zusammenhang klären, ob mit dem Abkommen des EU-U.S. Privacy Shields ein angemessenes Datenschutzniveau erreicht wird.
Dazu sagt eco- Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme: „Das datenschutzrechtliche Abkommen des EU-U.S. Privacy Shields zwischen der EU und den USA oder die sogenannten Standardvertragsklauseln mit Drittstaaten bilden eine unerlässliche Rechtsgrundlage für die internationale Übermittlung personenbezogener Daten. Das Privacy Shield hat angesichts der globalen digitalen Transformation für die Wirtschaft in Europa eine immer wichtigere Funktion und ist auch Erfolgsgarant für eine gelingende Digitalisierung. Die Digitalwirtschaft ist auf verlässliche und tragfähigen Regelungen durch die Politik angewiesen, die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit.“