Im Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. Doch wegen verfassungsrechtlicher Zweifel muss die Große Koalition nun nachbessern. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will das Ausfertigungsverfahren nun aussetzen, um „die Verabschiedung einer entsprechenden Änderungsregelung durch Bundestag und Bundesrat abzuwarten“, wie die Süddeutsche Zeitung zitiert. Das geht aus einem Schreiben des Bundespräsidialamts an den Bundesrat hervor.
Das Gesetzespaket enthält erstmals eine Anzeigepflicht für die Betreiber sozialer Netzwerke, die rechtswidrige Inhalte an das Bundeskriminalamt melden und dabei auch die Bestandsdaten ihrer Nutzer abrufen müssen. Bereits vor Monaten hatte der eco Verband erhebliche verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken geäußert und diese in einer offiziellen Stellungnahme zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verdeutlicht.