Die Verantwortung für netzpolitische Themen sollte in einem Ministerium gebündelt werden
Die digitale Transformation der Gesellschaft und Wirtschaft muss entschieden und stringent unterstützt und vorangetrieben werden; das ist das wichtigste wirtschaftspolitische Vorhaben der nächsten Jahre. Hiervon wird die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland in der Zukunft ganz wesentlich abhängen. An dem Erfolg dieses Projekts wird sich die Politik messen lassen müssen.
Dazu bedarf es einer Politik aus einem Guss, es darf in diesem Bereich kein Stückwerk geben. Dies muss sich bei der Aufgabenverteilung der Bundesregierung widerspiegeln: Die Auswirkungen und Anforderungen der Digitalisierung müssen innerhalb der Bundesregierung gebündelt und federführend durch ein Ministerium behandelt werden. So können Reibungsverluste vermieden und ein abgestimmtes, konsistentes Vorgehen erreicht werden.
Ein neuer Bundestagsausschuss behandelt federführend alle netzpolitischen Themen
Die Neu-Organisation auf Regierungsebene muss natürlich auch die Etablierung eines entsprechenden Ausschusses nach sich ziehen. Alle relevanten netzpolitischen Themen werden damit in einem Fachgremium gebündelt. Vier Jahre lang waren die Themen auf drei Ministerien und Ausschüsse aufgeteilt und zusätzlich wurde ein lediglich „mitberatender“ Ausschuss „Digitale Agenda“ implementiert. Das ist der Bedeutung und Wichtigkeit der Aufgaben nicht angemessen. Eine Überführung der Digitalisierungsthemen in einen einzelnen, spezialisierten Ausschuss im Bundestag ist überfällig.
Die Digitale Agenda der Bundesregierung soll für die Legislaturperiode 2017-2021 fortgeschrieben werden
Auch in der nächsten Legislaturperiode wird eine Digitale Agenda als Fahrplan der Bundesregierung im Bereich des digitalen Wandels erforderlich sein. Die aktuelle Agenda hat gezeigt, dass die Benennung konkreter Ziele von entscheidender Bedeutung ist.
Es bietet sich an, hier erneut konkrete Vorhaben zu benennen und Zielvorgaben für alle Politikbereiche festzulegen. Die Umsetzung und Verwirklichung der Digitalen Agenda würde damit objektiv nachvollziehbar und messbar.
Dringender Reformbedarf besteht beispielsweise bei der Anpassung von Gesetzen und Rechtsverordnungen an die digitale Wirklichkeit. Dem könnte mit einer zwingend vorgeschriebenen „Digitalisierungstauglichkeitsprüfung“ vor Erlass jedes neuen Gesetzes und der Anpassung von Schriftformerfordernissen begegnet werden.