Das Bundesverfassungsgericht hat gestern das sogenannte BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt, das den Ermittlern des Bundeskriminalamtes weitreichende Befugnisse bei der Terrorismus-Bekämpfung einräumt. Die Karlsruher Richter sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Jetzt muss die Bundesregierung das BKA-Gesetz überarbeiten und binnen einer Frist von zwei Jahren verfassungskonform gestalten.
Dazu sagt eco Vorstand für Politik & Recht, Oliver Süme:
„Wir begrüßen die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts, die jetzt gefordert haben, für Online-Durchsuchungen bei der Strafverfolgung exaktere Rahmenparameter und Voraussetzungen zu definieren. Jeder Zugriff auf personenbezogene Daten stellt auch immer einen schweren Einschnitt in die Privatsphäre und Grundrechte der Bürger dar – dieser Sensibilität ist sich auch das Bundesverfassungsgericht bewusst und hat deshalb jetzt klare Grenzen gefordert.“