Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 14. und 15. Januar über die weitreichenden Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verhandelt. Ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen und Medienorganisationen hatte vor etwa zwei Jahren mit weiteren Klägern Verfassungsbeschwerde gegen die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes und das BND-Gesetz eingereicht. Dieses regelt unter anderem, wann und wie der Auslandsgeheimdienst außerhalb des eigenen Staatsgebiets die Telekommunikation abhören darf. Zu den Verhandlungen war auch eco–Vorstandsmitglied Klaus Landefeld als Sachverständiger geladen.
Innerhalb der Verhandlungen verdeutlichten die Richter, dass sie nicht beabsichtigen, dem BND das Instrument aus der Hand zu nehmen. Allerdings fehle es ihnen an Transparenz. So wurde unter anderem kritisiert, dass der BND sich weigere, einschlägige Dienstvorschriften vorzulegen. Auch erschien fragwürdig, wie in den automatisierten Prozessen des Geheimdienstes individuelle Geheimschutz-Rechte wie die der Journalisten ausreichend berücksichtigt werden können.
Was steht im BND-Gesetz?
Das Gesetz regelt, wie der deutsche Auslandsgeheimdienst aufgestellt ist und wie er operieren darf, von der allgemeinen Organisationsform als «Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes» bis zu den Folgen für Geheimnisverrat (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe). Im aktuellen Rechtsstreit geht es um die sogenannte Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung, die Ende 2016 neu geregelt wurde. Das BND-Gesetz ist im Oktober 2016 vom Bundestag verabschiedet worden und seit Anfang 2017 in Kraft. Die Große Koalition hatte sich zu einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes entschieden, nachdem im Zuge des NSA-Skandals fragwürdige Praktiken des BND bekannt geworden waren. Insbesondere die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung führte der Geheimdienst offensichtlich ohne ausreichende Rechtsgrundlage durch.
Wann ist das Urteil zu erwarten?
Das erwartete Grundsatzurteil wird in den kommenden Wochen erwartet und ist erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren sein. Damit äußert sich das Bundesverfassungsgericht erstmals im Lichte der durch die Digitalisierung massiv angestiegenen Überwachungsmöglichkeiten zu dem Thema.