12.09.2019

Kritik zum europäischen Urheberrecht reißt nicht ab

Das neue Urheberrecht bleibt umstritten. Die EU-Mitgliedstaaten Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Finnland und Schweden hatten gegen die Reform gestimmt. Belgien, Estland und Slowenien enthielten sich. Deutschlands Zustimmung war letztlich das Zünglein an der Waage und für die notwendige Mehrheit ausschlaggebend. Polen hat gegen die umstrittene EU-Richtlinie zum Urheberrecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bereits Klage eingereicht. Das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat der EuGH in seiner heutigen Entscheidung zudem für nicht anwendbar erklärt.

Das Gericht folgte damit der Meinung des Generalanwaltes und zog einen Schlussstrich unter die jahrelangen Diskussionen und zahlreichen Gerichtsverfahren. Beim Leistungsschutzrecht handle es sich laut EuGH um eine Vorschrift betreffend einen Dienst der Informationsgesellschaft und somit um eine „technische Vorschrift“, deren Entwurf der Kommission zur Notifizierung hätte vorgelegt werden müssen.

eco hat das deutsche Leistungsschutzrecht von Anfang an kritisiert. Mit der im April beschlossenen Richtlinie für ein europäisches Urheberrecht steht nun jedoch das nächste Kapitel des Leistungsschutzrechts bevor, das zur realen Bedrohung für Autoren, Unternehmen sowie Internetnutzer in Europa wird. Mit dem neuen Urheberrecht werde das Gegenteil dessen erreicht, was zuvor wiederholt als das Ziel der Richtlinie ausgegeben wurde. Statt der eigentlichen Urheber profitieren nur die großen Verwertungsgesellschaften und Presseverleger sowie die großen Plattformen. Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht seien eine reale Bedrohung für Autoren, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Internetnutzer gleichermaßen. Die Urheberrecht-Richtlinie habe das Potential, das Internet für immer zu verändern, urteilt eco – Verband der Internetwirtschaft.

Kleinere Unternehmen werden ihre Dienste einschränken, oder künftig teure Technologien einkaufen müssen, die sich nur die Großen in der Entwicklung leisten können. Es werde zu einer Überfilterung kommen, weil von Diensteanbietern im Zweifel mehr Inhalte als notwendig blockiert werden, um Haftungen zu entgehen. Anbieter von Inhalten und Nutzer werden sich regelmäßig Freigaben erstreiten müssen, so die Prognose von eco. Eine Gratwanderung für alle Beteiligten.

Mit einer Stellungnahme hat sich eco jetzt an der Konsultation zur nationalen Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie im digitalen Binnenmarkt beteiligt und dabei nochmals die für die Internetwirtschaft zentralen Aspekte und Kritikpunkte adressiert:

  • Der verpflichtende Einsatz von Uploadfiltern muss europaweit einheitlich verhindert werden.
  • Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups brauchen interessengerechte praktikable Lösungen mit Weitblick.
  • Für die nötige Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie bedarf es klarer Regelungen, Abgrenzungen und Definitionen innerhalb des Gesetzes.
  • Beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger bedarf es einer ausreichenden Zitat-/Ausschnittlänge (Snippet), um weiterhin sinnvolle Verlinkungen von Presseveröffentlichungen zu ermöglichen. Gleichzeitig kann so der Verbreitung von Fake-News entgegengewirkt werden.
  • Es braucht verpflichtend einheitliche und maschinenlesbare Angaben des Publikationsdatums bei online Presseveröffentlichungen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Urheberrecht