Online-Plattformen müssen sich als journalistisches Medium behandeln lassen und sicherstellen, dass von ihren Autoren presserechtliche Sorgfaltsmaßstäbe eingehalten werden. Das stellte das Landgericht Berlin in einem Urteil gegen das Online-Lexikon Wikipedia am 28. August 2018 fest.
Damit bekam ein Karlsruher Professor mit einer Unterlassungsklage gegen die Wikimedia Foundation als Betreiberin der Plattform Recht, da sein Eintrag auf Wikipedia falsche Tatsachenbehauptungen enthielt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Einträge korrigiert werden müssen, wenn Autoren der Plattform nicht den gleichen Sorgfaltspflichten für journalistische Beiträge nachkommen würden.
Nachdem eine Plattform von möglicherweise falschen Behauptungen auf ihrer Seite erfahre, habe sie die Pflicht, diese zu überprüfen. Dieser Grundsatz stütze sich auf bestehende Rechtsprechungen. Das Landgericht Berlin stellt jedoch zusätzlich fest, dass Autoren einer Plattform journalistischen Sorgfaltskriterien entsprechen müssten. Danach müssen unter anderem Behauptungen mit „privilegierten Quellen“ belegt werden.