Trotz erheblicher Bedenken darüber, ob der Medienstaatsvertrag mit EU-Recht vereinbar ist, hat die Europäische Kommission am Ende des Notifizierungsverfahrens grünes Licht gegeben. Es bestünden zumindest keine formellen Einwände. Mit dem Medienstaatsvertrag soll noch im Herbst 2020 der Rundfunkstaatsvertrag aus 1991 abgelöst werden. Kritik gegen das Vorhaben kommt auch von Seiten des Verbands der Internetwirtschaft: Sollte der Medienstaatsvertrag in seiner vorliegenden Form durch die Bundesländer verabschiedet werden, hat dies dauerhafte Konsequenzen für den Wettbewerb. Solange der Medienstaatsvertrag auch nur in Teilen der E-Commerce und der AVMD-Richtlinie entgegensteht, drohen erhebliche Rechtsunsicherheiten für international agierende Bertreiber.
Anstatt in unkoordinierter Eigenregie zu handeln, sollte Deutschland eher einen ganzheitlichen, europäischen Ansatz verfolgen, empfiehlt der Verband der Internetwirtschaft weiter. Zudem fordert eco die Bundesländer dazu auf, sich der Kritik der EU-Kommission ausführlich zu widmen und – auch im Sinne einer europäischen Lösung – das Ursprungslandprinzip nicht ohne Not abzuschreiben.
eco hat sich bei der Entwicklung des Medienstaatsvertrags mehrfach aktiv eingebracht und entsprechende Kritik geübt. Zuletzt hatte sich der Verband der Internetwirtschaft in einem Brief an die Ministerpräsidenten der Bundesländer gegen die von der VG Media geforderte nachträgliche Änderung der Begründung des Medienstaatsvertrags gewandt.