02.03.2020

Mehrfachregulierung beim Jugendmedienschutz ist praxisfern

Für eco stellt der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG-E) weder eine praktikable noch zeitgemäße Lösung dar. Zwar begrüßt der Verband der Internetwirtschaft, dass Kindern und Jugendlichen durch eine Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich auch mehr Teilhabemöglichkeiten ermöglicht werden sollen. Doch bleibt der vorgelegte Entwurf weit hinter den selbst gesteckten Zielen zurück. Durch die Vielzahl der parallelen Regelungen im Bereich des Jugendmedienschutzes droht eine Zerklüftung des Rechts, die zu erheblicher Unsicherheit bei den betroffenen Unternehmen führen wird.

So entstehen ohne kohärente Regelungen Wertungswidersprüche, die zudem das Risiko eines mangelhaften und divergierenden Jugendschutzes bergen und daher dem Ziel des Gesetzes abträglich sind. Nur bei einer Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen kann eine klare Umsetzung erfolgen. eco spricht sich deshalb für eine einheitliche Umsetzung der AVMD-Richtlinie aus, die im Einklang mit den anderen EU-Staaten steht und fordert, von einer unzeitgemäßen Insellösung für Deutschland abzusehen.

Entsprechend beurteilt eco auch die doppelte Aufsichtsstruktur, denn je nach jugendschutzrelevantem Inhalt werden mit dem neuen Gesetz zukünftig gleich drei Organe zur Aufsicht berufen sein: die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz im Bereich des JuSchG, die Kommission für Jugendmedienschutz nebst Landesmedienanstalten im Bereich des Jugendmedien-Staatsvertrages (JMStV) und das Bundesamt für Justiz im Bereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).

Zu dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes hat der Verband der Internetwirtschaft eine Stellungnahme verfasst.

 

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