Heute lädt der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer zum Mobilfunkgipfel. Gemeinsam mit Vertretern der Bundesländer und den Netzbetreibern will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über die Schließung von Funklöchern und über den Ausbau von 5G beraten. Das BMVI veröffentlichte bereits in der vergangenen Woche die neuen Förderrichtlinien für das Breitbandprogramm des Bundes.
Für eco ist der Ausbau digitaler Infrastrukturen die wichtigste Grundvoraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Internetwirtschaft und des gesamten Wirtschaftsstandorts Deutschland: Damit die Gigabitgesellschaft bis 2025 Realität werden kann, braucht es eine konzertierte Strategie des Digitalkabinetts für den Ausbau aller Netze. Gigabit-Netze sind für ein digitales Deutschland zwingende Voraussetzung und der kommende Mobilfunkstandard 5G wird dabei ein elementarer Baustein und Treiber der mobilen Nutzung sein.
Für den Verband der Internetwirtschaft ist dabei jede Kooperation zwischen den Mobilfunknetzbetreibern untereinander sowie mit den Betreibern von Festnetzen zu begrüßen, denn sukzessive werden alle Mobilfunkmasten mit Glasfaserleitungen angeschlossen. Um die Potentiale des Mobilfunkstandard 5G auszuschöpfen ist nicht nur eine Glasfaseranbindung der Sendestationen erforderlich, sondern auch deutlich kleinere Funkzellen als heute üblich, um die Versorgung mit schnellen Mobilfunkverbindungen zu realisieren. Da aber für diese Anbindung der Mobilfunkmasten überwiegend Tiefbauarbeiten erforderlich sind, gilt es diesbezüglich den Fachkräftemangel beim Tiefbau kurzfristig anzugehen. Fehlende Kapazitäten könnten ebenso wie beim Breitbandausbau den Baubeginn verzögern, die Bauzeit verlängern und die Kosten des Ausbaus in die Höhe treiben.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlichte bereits in der vergangenen Woche die neuen Förderrichtlinien für das Breitbandprogramm des Bundes. Aus Sicht des eco handelt es sich bei der Neuaufstellung des bundeseigenen Förderprogramms um einen wichtigen, wenn auch keinesfalls großen, Schritt auf dem Weg zu Gigabitnetzen.
Was die Förderrichtlinie wirklich bringt- wichtige Änderungen auf einen Blick:
- Erhöhung der Höchstfördersumme von 15 Mio. auf 30 Mio. Euro
- Kommunen können ab 01.08.2018 bis Ende des Jahres ihr Projekt von FttC (bspw. Vectoring) auf Glasfaser FttB/H umstellen
- Für die Antragstellung durch eine Kommune reicht es in Zukunft aus, mit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens die Förderfähigkeit des beantragten Gebiets nachzuweisen
- Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell) ist künftig nicht mehr erforderlich
- in einem Förderprojekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbaubekundungen in Frage gestellt wird, kann die Fördersumme nachträglich so weit angehoben werden, dass die unerwarteten Einnahmeausfälle wegen des konkurrierenden Angebots und die damit entstehende größere Wirtschaftlichkeitslücke ausgeglichen wird.
In diesem Kontext findet am Freitag, den 13. Juli bei der Bundesnetzagentur eine mündliche Anhörung der Präsidentenkammer zur Vergabe der Frequenzen für 5G statt. In der Anhörung sollen die wesentlichen frequenzregulatorischen Aspekte des Verfahrens zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz erörtert werden. Dies beinhaltet insbesondere die Themen Versorgungsverpflichtung, Diensteanbieter-Regelung und nationales Roaming.