22.10.2020

NetzDG: Bundesregierung muss Gesetzespaket nachbessern

Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Ausfertigungsverfahren des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorerst ausgesetzt. Bundestag und Bundesrat hatten das Gesetz bereits verabschiedet, bevor ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bestandsdatenauskunft die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich der Vorschriften zur Datenbeauskunftung bekräftigte.

Das Gesetzespaket enthält umfangreiche Auskunftspflichten für Telemediendienstbetreiber und eine Meldepflicht für die Betreiber sozialer Netzwerke, die künftig rechtswidrige Inhalte an das Bundeskriminalamt ausleiten und dabei auch den Nutzernamen, die IP-Adresse und sofern vorhanden die Portnummer herausgeben müssen. Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf nun entsprechend nachbessern, damit dieser die Vorgaben des Karlsruher Gerichts erfüllt. Die Federführung hierfür liegt beim Bundesinnenministerium.

Bereits vor Monaten hatte der Verband der Internetwirtschaft erhebliche verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken an dem Gesetzesentwurf geäußert und diese in einer offiziellen Stellungnahme zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowie in der Anhörung des zuständigen Rechtsausschusses verdeutlicht. Politik, Internetunternehmen und die Zivilgesellschaft müssen jetzt eng zusammenarbeiten, um wirksame Strategien zur Bekämpfung von Hassrede und Rechtsextremismus zu finden. Weiter verdeutlichte eco, dass ein verantwortungsvoller Umgang im Netz oberstes Ziel sein müsse.

 

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