Was das NetzDG betrifft, fehlt dem Bundeskabinett offensichtlich jegliche Bereitschaft, eine fachliche sowie gesellschaftliche Debatte zu führen. Darum hat sich eco in dieser Woche zusammen mit weiteren Verbänden und Organisationen in einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gewandt. Wir fordern die grundsätzliche Überarbeitung der Entwürfe zum „Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ und „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“. Die geplanten Gesetze sind datenschutzrechtlich, verfassungsrechtlich und europarechtlich in höchstem Maße besorgniserregend. Mit ihnen drohen erhebliche Einschnitte in bürgerliche Freiheiten, der Integrität elektronischer Kommunikation und der Vertrauenswürdigkeit digitaler Dienste.
Wir appellieren daher eindringlich an das Bundesjustizministerium, die Vorbildfunktion Deutschlands und unserer freiheitlichen Demokratie nicht zu beschädigen. Es gilt unbedingt zu vermeiden, Bürgerrechte mit Gesetzen zu bekämpfen, die ihnen selbst widersprechen!
Jeder Änderung in diesem so sensiblen Grundrechtsbereich muss darum zunächst eine fachliche und gesellschaftliche Debatte zu seiner Wirksamkeit vorausgehen, im Idealfall auf Grundlage wissenschaftlicher Studien. Eine in Aussicht gestellte Evaluierung steht jedoch bis heute aus.
Auch die durch die geplanten Gesetze unverhältnismäßige Kostenbelastung in mehrstelliger Milliardenhöhe für die Unternehmen gilt es zu überdenken. Bislang ist eine Kostenerstattungs- oder Entschädigungsregelung nicht vorgesehen. Wenn auch die konkrete Ausgestaltung der technischen Vorgaben und datenschutzrechtlichen Maßgaben derzeit noch nicht abschließend beantwortet ist, hat eco auf Grundlage des Entwurfs eine vorläufige Kostenaufstellung kalkuliert. Danach ergeben sich Investitions- und Betriebskosten in Milliardenhöhe für die betroffenen Unternehmen.
Einziger Ausweg aus dem Dilemma ist somit eine Generalüberholung der geplanten Gesetze: Bevor das Kabinett das Gesetzgebungsverfahren initiiert, müssen die vorgelegten Entwürfe gründlich überarbeitet werden.