Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bleibe weiterhin ein überflüssiges Gesetz und eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit im Netz. Zu diesem Schluss kommt eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. anlässlich der heute veröffentlichten Transparenzberichte der betroffenen Internetplattformen. Die Zahlen zeigen, dass die absolute Mehrheit der gemeldeten Inhalte gar nicht gegen das NetzDG verstößt.
In der zweiten Jahreshälfte 2018 wurden bei den meisten Unternehmen deutlich weniger Beiträge gemeldet als noch in den ersten sechs Monaten. Zwar kam es bei einigen Unternehmen zu einer Zunahme an Meldungen im Vergleich zum Vorberichtszeitraum, jedoch konnten auch hier im Vergleich zum Vorberichtszeitraum seltener tatsächliche rechtliche Verstöße festgestellt werden: Wenn Unternehmen mehr löschen als noch vor einigen Jahren, sei dies aber nicht auf das Gesetz, sondern auf extrem verbesserte Technologien sowie ein gesteigertes Problembewusstsein bei den Unternehmen zurückzuführen.
Staat darf Rechtsprechung nicht an Unternehmen auslagern
Während also der tatsächliche Nutzen des NetzDG weiterhin zweifelhaft ist, bleiben die negativen Aspekte des Gesetzes allesamt bestehen. Aus Sicht des Verbands verfolgt das Gesetz einen grundlegend falschen Ansatz in der Bekämpfung rechtswidriger Internetinhalte: Wenn Internetunternehmen per Gesetz und unter Androhung empfindlicher Bußgelder gezwungen werden, über Rechtswidrigkeit oder Meinungsfreiheit zu entscheiden und unerwünschte Kommentare von ihren Plattformen zu entfernen, würde eine privatwirtschaftlich organisierte Parallelrechtsprechung außerhalb staatlicher Strafverfolgung entstehen. Täter würden nicht zur Rechenschaft gezogen und Opfern werde dadurch keine Gerechtigkeit widerfahren. Dies stehe in direktem Widerspruch zum deutschen Rechtssystem. Der Staat dürfe die Rechtsprechung nicht einfach teilweise an Unternehmen auslagern.
Seit dem 1. Januar 2018 ist das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft, das die Betreiber von Onlineplattformen dazu verpflichtet, strafbare Inhalte im Netz innerhalb einer bestimmten Frist und unter Androhung von teils hohen Geldstrafen zu löschen.
Wie im Rahmen des Gesetzes vorgeschrieben, haben die hauptsächlich betroffenen Internetunternehmen Google, Facebook und Twitter heute fristgemäß zum zweiten Mal ihre Evaluationsberichte zum Stand der Umsetzung der Regelungen vorgelegt.
Die Transparenzberichte enthalten Angaben über die Anzahl der halbjährlich eingegangenen Entfernungsersuchen sowie über solche Inhalte, die entfernt wurden. Ferner enthält der Bericht wie allgemeine Informationen über die Verfahren und Richtlinien der Unternehmen zur Entfernung von Inhalten.